Appendice 1

Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 83 pages

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Auftrag, Vorschriften und Regeln abzubauen und zu vereinfachen. Bei der Überarbeitung ist zudem darauf zu achten, dass die formalen und materiellen Anpassungen eindeutig voneinander getrennt werden. Klar abgelehnt werden zudem Änderungen, welche mit dem Via-sicura-Programm verknüpft sind. Allfällige Anpassungen diesbezüglich sind - wenn überhaupt - erst dann vorzunehmen, wenn die gesetzliche Grundlage vom Parlament beschlossen wurde.

Schweiz. De manière générale, nous saluons l'objectif visé de réduire à l'essentiel les prescriptions Bauern- qui s'adressent directement aux usagers. Les projets mis en consultation apportent des verband changements devenus nécessaires, tant au niveau des règles générales de la circulation

qu'au niveau de la signification des signaux et des marquages pour les usagers.

Cependant, nous attirons votre attention sur le fait que ces modifications ne doivent pas engendrer des contraintes et des coûts supplémentaires pour le secteur agricole. Nous vous faisons part, ci-après, de quelques remarques particulières concernant cette consultation. Nous appuyons également la prise de position rédigée conjointement par le Service de prévention des accidents dans l'agriculture (SPAA) et l'Association suisse pour l'équipement technique de l'agriculture (ASETA) puis, en particulier, les remarques formulées par l'ASETA dans le questionnaire de consultation.

Schweiz. Der SGV möchte eingangs betonen, dass es sich bei der Verkehrsgesetzgebung im All-Gemein- gemeinen um ein komplexes aber bewährtes System handelt. Angesichts der zahlreichen dever- Teilrevisionen in den letzten Jahrzehnten ist der SGV grundsätzlich damit einverstanden, band dass die beiden Verordnungen formell vereinfacht und wo nötig auf das Wesentliche kon-

zentriert werden. Die Erhöhung der Verkehrssicherheit wird vom SGV als anzustrebendes Ziel anerkannt, wie ebenfalls eine optimierte Übersichtlichkeit und verständlichere Formulierungen der rechtlichen Grundlagen.

Das Ziel der neuen Verordnungen, einen Beitrag zur Reduktion des Schilderwaldes zu leisten, wird vom SGV grundsätzlich positiv eingeschätzt. Allerdings wird aus Sicht des SGV die vom ASTRA festgelegte und verfolgte Vorgabe, auf Kürzungen zu verzichten, wenn dadurch die Übersichtlichkeit und Verständlichkeit von bedeutsamen Regeln beeinträchtigt werden könnte, nicht konsequent umgesetzt. Deshalb lehnt der SGV eine wesentliche materielle Änderung vehement ab: die neue Regelung der Ortschaftstafel.

Das ASTRA bezweckt mit der vorgeschlagenen materiellen Revision und einer Übernahme der europäischen Standards eine Vereinheitlichung der Regelung zwischen der Schweiz und dem europäischen Ausland. Allerdings bleibt es die Antwort schuldig, was genau sich an der Beurteilung der Situation durch die Schweiz im Vergleich zum ursprünglichen Schweizer Entscheid für diesen Vorbehalt geändert hat.

Durch die Anpassung der Schweizer Verkehrsgesetzgebung an die europäischen Regeln entsteht vielmehr eine grössere Verunsicherung auf Grund der historisch gewachsenen Gewohnheiten im Strassenverkehr, als dass die Verkehrssicherheit erhöht werden könnte. Das ASTRA sieht in seinen Ausführungen selber ein, dass diese Änderungen mit Schwierigkeiten hinsichtlich der Bekanntmachung und deren Umsetzung verbunden sind. Auch ein ausgeklügeltes Kommunikationskonzept kann diese Schwierigkeiten höchstens in Ansätzen entschärfen.

Das Aufheben und Zusammenführen der Ortschaftstafeln und der Signale für die Innerortsgeschwindigkeit wird in Gemeinden mit vielen Strassen, wo das leicht überbaute und dicht verbaute Siedlungsgebiet nicht übereinstimmen, zu einem grossen Aufwand führen und massive Kostenfolgen verursachen (Signale entfernen, zusammenführen, neu setzen, entsorgen, etc.). Zudem besteht ein wesentlicher Nachteil der vorgeschlagenen Änderung darin, dass der Ortsbeginn oftmals nicht mehr „richtig“ angezeigt wird, da dieser nicht mehr ab dem leicht bebautem, sondern erst beim dicht bebauten Gebiet stehen soll. Diese Problematik stellt sich auf Grund der regen Bautätigkeit insbesondere in den Agglomerationsgemeinden sowie ebenfalls bei Gemeinden die fusionieren.

Der SGV wird sich vehement dagegen zur Wehr setzten, dass sich die Bedeutung der Ortschaftstafeln ändern soll. Es handelt sich um ein historisch gewachsenes, bewährtes System, wobei die vorgeschlagenen Änderungen die Verkehrssicherheit nicht erhöhen, sondern im Gegenteil verringern würden. Denn auch mit einer Kommunikationskampagne kann das Verhalten der Verkehrsteilnehmer nicht in der vorgesehen Zeit geändert werden.