Appendice 1
Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 83 pages
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Schilderwaldes“. Insbesondere ist die Klassifizierung von Rikschas, Segways und anderen, neuen, innovativen Fortbewegungsmitteln zu überprüfen. Die FDP schlägt vor, diese Fortbewegungsmittel in die tiefst mögliche Kategorie (z.B. Fahrrad) einzustufen. Damit werden die Rahmenbedingungen für Innovation und Unternehmergeist verbessert.
Weiter fordert die FDP, dass die Vernehmlassungsvorlage mit Angaben darüber ergänzt wird, welche Aufwendungen und Kosten die vorliegenden Änderungen verursachen.
Die FDP ist der Meinung, je mehr Verordnungen es im Alltagsleben gibt, desto mehr schrumpft das Verantwortungsbewusstsein und die Eigenverantwortung. In diesem Zusammenhang vermisst die FDP in den Erläuterungen zur Vernehmlassungsvorlage Informationen darüber, inwieweit die Verordnungsänderungen die Verkehrssicherheit erhöhen. Zusammenfassend fordert die FDP den Bundesrat auf, die Verordnungen zu den Verkehrsregeln und der Signalisation erneut mit dem klaren Auftrag zu überarbeiten, Vorschriften und Regeln abzubauen.
Grüne Die Systematik der beiden Verordnungsentwürfe wird begrüsst. So finden sich alle für die Verkehrsteilnehmenden relevanten Regeln in der neuen Strassenbenützungsverordnung. Mit dem Begriff Strassenbenützung kommt auch zum Ausdruck, dass die Strasse nicht nur eine Verkehrs-, sondern auch eine Aufenthaltsfunktion hat. Die Auswahl der anzuwendenden Prinzipien wird ebenfalls unterstützt. Allerdings sollten zur besseren Verständlichkeit beispielhafte Aufzählungen möglich bleiben.
Die neuen Verordnungen werden zum Anlass genommen, die Bestimmungen in den Bereichen der Verkehrsregeln und der Signalisation zu entrümpeln. Dies ist allgemein zu begrüssen. Der Grundsatz, eine Anordnung nur an einer Stelle zu signalisieren, ist aber zu strikt. Die beste Lösung muss sich nach den Wahrnehmungs-Möglichkeiten der Fahrzeuglenkenden richten und nicht umgekehrt. Wenn situativ begründbar, sollten für die Verkehrssicherheit relevante Verkehrssignale auch wiederholt werden dürfen.
Nicht einverstanden sind die Grünen mit dem Vorgehen zur Abschaffung des Signals „Fussgängerstreifen“. Das richtige Vorgehen würde darin bestehen, das Problem bei der Wurzel und nicht beim Schild anzugehen: Fussgängerstreifen, welche nicht rechtzeitig erkennbar sind, überprüfen und Massnahmen für die rechtzeitige Wahrnehmung realisieren (z.B. Temporeduktion) oder einen Ersatzstandort realisieren. Erst danach darf das Signal „Fussgängerstreifen“ entfernt werden. An vielen Orten sind die Fussgängerstreifen überdies „abgefahren“ und nicht mehr erkennbar – nur das Schild weist noch klar darauf hin.
Das Einhalten der maximal erlaubten Geschwindigkeit ist für die Sicherheit im Innerorts-Bereich von hoher Bedeutung. Die bei Polizeikontrollen festgestellte Häufigkeit von Geschwindigkeitsübertretungen zeigt, dass Tempo 50 innerorts nicht für alle eine Selbstverständlichkeit ist. Eine Ortstafel mit der Angabe der Tempobeschränkung hat möglicherweise nicht dieselbe Wirkung wie die aktuelle Tempo-50-Signalisation. Eine Verschlechterung gegenüber heute muss aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Forschungsarbeiten und Pilotversuche wären dienlich für eine sachgerechte Beurteilung.
Bei den Weiterentwicklungen im Zusammenhang mit den Lichtsignalanlagen dürfen die Differenzierungen zum Vortrittsrecht die Verkehrsteilnehmenden nicht überfordern und sollen intuitiv richtig wahrgenommen werden. Oft mangelt es an der Kenntnis der Verkehrsregeln oder der notwendigen Zeit, die Kenntnisse richtig anzuwenden, wenn es grün wird. Begrüsst werden dagegen einheitliche Regelungen für Auto und Velo. Ansonsten gilt für dieselbe Person je nach Verkehrsmittel einmal diese, einmal die andere Regel. Ob die Umstellung vom Grünpfeil als gesichertes Abbiegen auf Grünpfeil mit Blinklicht als ungesichertes Abbiegen den Praxistest besteht, ist schwer zu sagen. Abklärungen und Pilotversuche sollen hier Klärung bringen.
SVP Die SVP lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab und weist sie zur Überarbeitung zurück. Sinn und Zweck der Revision, die Vereinfachung und den Abbau von Vorschriften, werden mit den Vorschlägen klar nicht erreicht. Im Gegenteil: Die Vorlage krankt an einem derart hohen Detailierungsgrad, dass stellenweise sogar eine Erhöhung der Regulierungsdichte resultiert. Dies ist nicht akzeptabel. Ob damit die Verkehrssicherheit verbessert wird, ist zudem mehr als fraglich.
Die SVP fordert, dass die Vorlage noch einmal überarbeitet wird, mit dem klaren Ziel und