Appendice 1
Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 83 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 77Fedlex · Rapport sur les résultats
2.17 Weiterentwicklung: Sind Sie mit den vorgeschlagenen Änderungen im Zusammenhang mit den Lichtsignalanlagen einverstanden (vgl. Groberläuterungen, F.2)?
JA ( 47 )
wovon Bund: 1 Kantone: 15 Übrige Stellen: 31
TG, SG, OW, GL, SO, TI, JU, BL, ZH, LU, AG, GR, ZG, UR, AR,
sva FR, vif LU,
SP Schweiz,
SVSAA,
asa, TCS, ACS, FREC, SchweizMobil, tpg, SVLT, BUL, SIK, VAE, IGBF,
KSPD, Stapo Winterthur, Stapo ZH, Stapo Chur, Stapo SG, Kapo AI, Kapo AR, Kapo BL, Kapo GR, Kapo OW, Kapo SG, Kapo SO, Kapo TG, Kapo TI, Kapo UR, Kapo ZG, Kapo ZH,
JA mit Bemerkung ( 18 )
wovon Bund: 1 Kantone: 5 Übrige Stellen: 12
NE En article 157/2 OUR-P, il faut préciser qu'il s'agit d'une traversée piétonne sur un passage
pour piétons.
Proposition : ajouter "chaussée transversale avec passage pour piétons"
NW Grundsätzlich ja.
Wir sind der Meinung, dass der Einsatz von rot-gelben Ampeln mit 2 oder 3 Kammern (bei Baustellen) problematisch ist. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Verkehrsteilnehmer verunsichert sind, wenn nach dem Rotlicht das Gelblicht erscheint.
Wenn aber die Möglichkeit für 2 Farben-Ampeln geschaffen werden, sollte klar definiert werden, dass bei Baustellen, Ausfahrten von Rettungsdiensten usw. nur die Zwei-Farben-Ampeln verwendet werden dürfen (gem. Art. 158 Abs. 2 ..... können für den Fahrverkehr verwendet werden). Ansonsten wird auch hier keine Einheitlichkeit erreicht und es wird wieder unterschiedlich signalisiert.
SH Die Thematik Abschaffung Konfliktgrün sollte zu gegebener Zeit wieder aufgenommen
werden, da dies die vermutlich beste Lösung wäre, Unfälle zu verhindern.
SZ Überregulierungen sind zu vermeiden.
VD Préciser chaussée transversale «munie d'un passage pour piétons».
Fléchage des 3 directions à la place des lentilles pleines inapproprié (complication, déresponsabilisation).
ASTAG Grundsätzlich sind wir mit dieser neuen Ergänzung einverstanden. Allerdings muss diese
zwingend im Vollzug (B-SSV, Weisungen etc.) nochmals damit ergänzt werden, dass Lichtsignalanlagen nicht zusehends zum Bremsen des Verkehrsflusses eingesetzt werden, sondern wieder prioritär - wie ursprünglich vorgesehen - der Verkehrssicherheit dienen.
Wir haben hierbei zustimmend zur Kenntnis genommen, dass unsere bereits gemachten Vorbehalte gegen eine weitergehende Rampenbewirtschaftung bereits partiell eingeflossen sind.
Schweiz. Wie ASTAG.
Gewer-
bever-
band
bfu Die Abschaffung des Vollgrüns ist positiv zu bewerten.
Die Differenzierung beim Vollgrün für Auto- und Velofahrer ist nicht sinnvoll. Eine einheitliche Lösung wäre besser, da Velofahrer zumeist auch Autofahrer sind oder werden. Konflikte müssen auch für Radfahrer zwingend angezeigt werden.
Die Einführung von Grünpfeilen (die bis anhin gesichertes Abbiegen signalisierten) zu einem Signal für ungesichertes Abbiegen sobald mit gelbem Blinklicht kombiniert, ist ein relativ gravierender Eingriff. Der Informationsgehalt des gelben Warnblinkers ohne Symbol ist verhältnismässig gering. Besser wäre es, wenn es dieses Symbol beispielweise mit einem potentiellen Konfliktgegner (Personenwagen, Fahrrad) gäbe. Dies wäre ein Hinweis auf entgegenkommenden Verkehr.
Rot-gelbe Ampeln sind aus verkehrspsychologischer Sicht kritisch zu bewerten. Da sie oft ausgeschaltet sind, handelt es sich um eine unterbrochene Information, die relativ plötzlich erscheint. Es ist deshalb zu prüfen, ob dies negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hat.
VCS Differenzierungen zum Vortrittsrecht bei Lichtsignalanlagen dürfen die Verkehrsteilneh-
menden nicht überfordern und sollten intuitiv richtig wahrgenommen werden. Es mangelt oft am Verkehrsregelwissen oder an der notwenigen Zeit, die Kenntnisse richtig anzuwen-