Appendice 1

Consultation 2009/89: Révision totale de l'ordonnance sur les règles de la circulation routière (OCR) et l'ordonnance sur la signalisation routière (OSR) · 83 pages

Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 79Fedlex · Rapport sur les résultats

vorhanden. Die Regelung „Fahrt mit Vortritt“ ist in keinem Land vorhanden.

Inflation der Blinker

Zukünftig ist keine Hervorhebung der besonderen Gefahrenstellen mehr möglich. Bisher konnte man Blinker an den gefährlichen Stellen anbringen. Wenn Blinker sparsam eingesetzt werden, dann fallen diese besonders auf und warnen gut vor diesen gefährlichen Stellen. Wenn künftig an weiteren, auch an eigentlich ungefährlichen Stellen zusätzliche Blinker angebracht werden, dann fallen die Blinker an den besonderen Gefahrenstellen weniger deutlich auf.

Die Stadt Bern beantragt daher, die heutige Regelung mit Vollgrün beizubehalten mit der Ergänzung eines optionalen Blinkers, dort wo besondere Gefahren vorhanden sind.

Sicherheitsverlust durch häufigere Ausfälle

Die Abschaffung des Vollgrüns bedeutet mehr primärüberwachte Lampen (Blinker) an Lichtsignalanlagen. Dies führt zwangsläufig auch zu einer steigenden Zahl von Ampelausfällen. An einem vierarmigen Knoten mit Fussgängerstreifen und mit je einem Fahrstreifen in den Zufahrten werden zu den minimal 36 vorhandenen Lampen, wovon 12 Lampen primärüberwacht sind, weitere 12 primärüberwachte Blinker neu montiert.

In diesem Beispiel verdoppelt sich die Ausfallhäufigkeit der LSA

Neue zusätzliche primärüberwachte Blinker schaffen eine höhere Ausfallhäufigkeit an LSA. Es ist zu bezweifeln, dass der Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Blinker den Sicherheitsverlust der häufigeren Ausfälle übersteigt.

Die Stadt Bern beantragt, an LSA keine zusätzlichen primärüberwachten Blinker vorzusehen.

Weiterhin Anzeige „Fahrt ohne Konflikt“

Der Art. 71 Abs. 3 der gültigen SSV ist leider zweideutig formuliert. Er lässt sich auf zwei Arten interpretieren:

1. Fahrt durch grüne Pfeile ohne Blinker freigegeben = Fahrt mit Vortritt

2. Fahrt durch grüne Pfeile ohne Blinker freigegeben = Fahrt ohne Konflikt

Erst mit Hinzuziehung der SN VSS 640 836 (verbindlich durch SR 741.211.5 Art. 3) wird die heute gültige Regelung eindeutig klar: „Grüne Pfeile in Leuchtfeldern zeigen konfliktfreie Fahrt an, sofern nicht gleichzeitig daneben ein gelbes Hilfssignal blinkt.“ Der Art. 71 Abs. 3 SSV kann folglich nur entsprechend 2. (Fahrt ohne Konflikt) ausgelegt werden, da SN VSS und SSV widerspruchsfrei sein müssen. Es ist heute z. B. gemäss der SN VSS nicht erlaubt, einem Geradeausfahrstreifen einen Pfeil ohne Blinker zu signalisieren, wenn er einen Konflikt mit einem Gegenlinksabbieger hat. In diesem Fall müsste ein Vollgrün ggf. mit Zusatztafel „Pfeil gerade“ montiert werden.

Aufgrund der gemachten Erfahrungen, auch mit LSA-Experten, ist davon auszugehen, dass in der ganzen Schweiz Lichtsignalanlagen falsch aufgestellt wurden und werden.

Es ist davon auszugehen, dass nur sehr wenige Verkehrsteilnehmende die heute gültige Regelung kennen, verursacht insbesondere durch die o. g. zweideutige Formulierung des Art. 71 Abs. 3 SSV bei gleichzeitiger Unkenntnis der SN 640 836, die i.d.R. nur von LSA-Experten angewendet werden muss. Hierdurch kann auch z. T. erklärt werden, dass die Kenntnis der Bedeutung des Vollgrüns in Studien schlecht ausgefallen ist, da ja die meisten Verkehrsteilnehmer die Bedeutung der Lichtsignalgeber nicht kennen und auch oftmals von Behörden falsch signalisiert wird.

Die heute gültige Regel für „Fahrt ohne Blinker freigegeben“ bedeutend mit „Fahrt ohne Konflikt“ soll mit der StBV und BSSV in „Fahrt mit Vortritt“ gewandelt werden. Nicht die Unkenntnis der Vortrittsverhältnisse (Wer hat Vortritt?) ist aber Ursache der meisten Unfälle, sondern die Unkenntnis der Konfliktverhältnisse (Habe ich einen Konflikt?). So sind an einem ungeregelten Knotenpunkt die Vortrittsverhältnisse der Verkehrsströme zueinander für die Verkehrsteilnehmenden klar definiert – nur so können ungeregelte Verzweigungen überhaupt funktionieren. Übertragen auf einen mit LSA geregelten Knoten sind die Vortrittsverhältnisse implizit ebenfalls eindeutig. Aufgrund der verschiedenen LSA-Schaltungen ist es jedoch möglich, einmal einzelne Verkehrsströme gemeinsam bedingt verträglich freizugeben oder auch bei Freigabe des einen Stroms den anderen zu sperren. Dem Gegenverkehr sollte dann angezeigt werden können, ob im einen Fall mit einer „Fahrt mit Konflikt“ oder im anderen Fall mit einer „Fahrt ohne Konflikt“ zu rechnen ist.

Bei Unfällen zwischen gleichzeitig freigegebenen Verkehrsströmen ist immer ein Verkehrsteilnehmender mit Vortritt beteiligt. Die Anzeige, dass der Verkehrsstrom mit Vortritt auch mit einem Konflikt zu rechnen hat, erhöht die Verkehrssicherheit.

Die Stadt Bern beantragt daher, die heutige Regelung “Fahrt durch grüne Pfeile ohne Blinker freigegeben = Fahrt ohne Konflikt“ beizuhalten

Alternatives System Vollgrün mit Blinker

Der in den Groberläuterungen erwähnte Forschungsbericht der bfu von 1994 empfiehlt für Linksabbieger von den existierenden Regelungen den Pfeil mit vollgelbem Blinker, da dieses Signal die Aufmerksamkeit der Lenker erhöht. Es wird empfohlen auf die Anwendung des Vollgrüns in diesem Fall zu verzichten. Diese Empfehlung des Berichts kann heute bei allen Lichtsignalanlagen in der Schweiz mit zwei oder mehr Fahrstreifen in der Zufahrt als umgesetzt angesehen werden.