Rapport sur les résultats
Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages
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Die Pflicht zum Nachweis des Beherrschens einer Landessprache spielt hierbei die zentrale Rolle: Ist genau dieser eine und am besten messbare Pfeiler guter Integration nicht solide genug, so muss die Behörde die Integration als „nicht gut“ betrachten. Wir beantragen deshalb die grundsätzliche Streichung der Verknüpfung zwischen «guter Integration» und der Erteilung oder Verlängerung jeglicher Art von Aufenthaltsbewilligung.
EKM/KOFI :
- Bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung soll auf eine Beurteilung der Integ-
ration verzichtet werden.
- Nach 10 Jahren Aufenthalt soll ein an die Bedingung der guten Integration geknüpf-
ter Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung vorgesehen werden.
- Auf die gesetzliche Verankerung von Integrationsvereinbarungen, die mit Sanktio-
nen verknüpft sind, ist zu verzichten.
HEKS:
- Zu Artikel 33: Absatz 3, 4 und 5 streichen. […] Von dieser Regelung wären in erster
Linie Menschen aus Nicht-EU-Ländern und Menschen mit geringer Bildung oder mangelnden Lerngewohnheiten negativ betroffen. Damit schafft die neue Regelung strukturelle Diskriminierung.
- Zu Artikel 34: HEKS findet es gut, die Menschen mit Anreizen zu einer schnelleren
Aufenthaltsbewilligung zu motivieren. Deswegen soll es neu möglich sein, eine Niederlassungsbewilligung gemäss Absatz 4 zu erhalten. Als Referenzrahmen soll aber das sich noch in Entwicklung befindende Sprachenportfolio für Migrantinnen in der Schweiz dienen.
Int:
- Wenn Ausländerinnen und Ausländer gut integriert sind, sollen sie die Niederlas-
sung nach zehn Jahren erhalten. […] Auf die Kann-Formulierung ist zu verzichten.
Isa:
- Wie Erfahrungen aus dem Pilotprojekt in Ostermundigen zeigen, können Integrati-
onsvereinbarungen dann die Integration wirksam unterstützen, wenn einerseits eine sehr enge, ressourcenorientierte Begleitung der betroffenen Ausländerinnen und Ausländer gewährleistet ist und anderseits statt einschneidenden Sanktionen der individuellen Situation angepasste positive Anreize damit verbunden werden.
- Zu Art. 34 Abs. 2: Als wenig schlüssig erachten wir die Bestimmung […] wonach für
die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung […] höhere Anforderungen an die Sprachkenntnisse gestellt werden sollen als bei der Erteilung der Niederlassung nach 10 Jahren.