Rapport sur les résultats
Consultation 2011/122: Modification partielle de la Loi sur les Etrangers (LEtr) · 108 pages
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Alltag voller Risikofaktoren und Stress zu kämpfen (Kinderbetreuung, prekäres Einkommen und/oder wirtschaftliche Abhängigkeit vom Ehepartner).
UNHCR:
- Der Aufenthaltsstatus schutzbedürftiger Personen sollte generell nicht einer regel-
mässigen Kontrolle unterzogen werden, um eine gewisse Stabilität und Sicherheit […] zu gewährleisten.
UNIA:
- Wir lehnen Integrationsvereinbarungen, die mit Sanktionen verknüpft sind, ab.
- Wir lehnen […] die Beurteilung des Grades der Integration als Kriterium für die Ver-
längerung der Aufenthaltsbewilligung und die für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung ab.
3. Familiennachzug (Art. 42 bis 50 VE-AuIG)
KdK:
- Zu Art. 42 Abs. 1 lit. b und Art. 43 Abs. 1 lit. b: Der Vorschlag greift in unzulässiger
Weise in das in Art. 14 BV und Art. 8 EMRK statuierte Grundrecht des Ehe- und Familienlebens ein. In der Praxis ist es fraglich, ob ein Familiennachzug beziehungsweise die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen mangelnder
sprachlicher Integration verweigert werden können, wenn ein gesetzlicher Anspruch besteht beziehungsweise die Gesuchsteller sich auf die BV und EMRK berufen können. Demzufolge wird die statuierte Regelung wirkungslos sein. Die Kantonsregierungen beantragen die ersatzlose Streichung. Eventualiter ist in einem eigenen Absatz eine sprachspezifische Regelung im Sinne einer Empfehlung aufzunehmen.
- Zu Art. 44 Abs. 1: Der Wortlaut der französischen Version stimmt nicht mit jener der
deutsch und italienischen Fassung überein. Der deutschen und italienischen Fassung ist […] der Vorzug zu geben.
- Zu Art. 44 Abs. 2: Die Kantonsregierungen beantragen […] für Kinder unter 18 Jah-
ren, die nach der Absolvierung der obligatorischen Schule im Heimatland im Familiennachzug in die Schweiz einreisen, eine Rechtsgrundlage analog derjenigen der Ehegatten ausdrücklich im Gesetz aufzunehmen.
- Zu Art. 49a Abs. 2: Als weiterer Grund sollte auch berücksichtigt werden, dass
Migrantinnen und Migranten mit tiefem Bildungsstand die Anforderungen einer Integrationsvereinbarung teilweise nicht zu erfüllen vermögen.