Rapport sur les résultats
Consultation 2022/2: Loi fédérale concernant l’infrastructure de données sur la mobilité · 276 pages
Fedlex · Rapport sur les résultats · Page 200Fedlex · Rapport sur les résultats
Référence : BAV-011-11/15/2/1/3/1
WEKO: Die NADIM sollte auch Funktionalitäten (wie z. B. Preisinformationen publizieren, Reservation oder Zahlung abwickeln) anbieten, welche es öV-externen Mobilitätsvermittlern bzw. Entwicklern von Endkundenlösungen erlauben, den Vertrieb bzw. die Vermittlung von multimodalen Mobilitätsangeboten mit öV-Anteil einfacher abzuwickeln. Die Bereitstellung von Vertriebsfunktionalitäten für private Mobilitätsanbieter würde zudem die Anreize für eine Teilnahme an der NADIM erhöhen sowie den Nutzen für Mobilitätsplattformen steigern. Die WEKO beantragt daher, dass im MODIG die Grundlagen für eine Vertriebsintegration der öV-Angebote geschaffen werden.
ZH: Im Sinne der Gleichbehandlung von privaten Anbieterinnen und Anbietern, z. B. in den Bereichen Mobilitätsvermittlung, Taxi, Mobility on Demand, Mietwagen, Sharing, und dem ÖV ist eine Einlieferungspflicht notwendig (siehe Antwort 14a).
Oui – « Dans certaines conditions, notamment au sens de l’égalité de traitement, les entre-
prises privées doivent être obligées de fournir leurs données. »
BE: Dabei stehen Mobilitätsgrundlagen im Vordergrund, nicht aber Angebote von privaten Unternehmen.
BS, BVB: Falls sie öffentliche Infrastruktur benutzen / Subventionen erhalten / Aufträge der öffentlichen Hand ausführen.
GR: Wenn ein Unternehmen Daten bezieht, ist eine Einlieferungspflicht auszubedingen.
Opendata.ch: Wir befürworten eine Einlieferungspflicht unter zu definierenden Kriterien (z. B. Grösse der Anbietenden in Anzahl Fahrten, Regionen oder Fahrzeuge), um die relevanten Mobilitätsdaten als Open (Corporate) Data veröffentlichen zu können. Siehe auch Bemerkungen zu 14b.
SIA: Nur Daten von öffentlichen Unternehmen wird den Markt zu wenig abbilden, daher ist eine Pflicht für alle zu bevorzugen. Die Pflicht kann allerdings schrittweise eingeführt werden, damit der Prozess nicht unnötig verlangsamt wird.
VBZ: Die Einlieferungspflicht ist für die VBZ eine Alternative, weil sich das Prinzip der Freiwilligkeit unseres Erachtens nicht vollständig diskriminierungsfrei umsetzen lässt. Die Einlieferungspflicht muss an eine Nachfrage gekoppelt sein.
Oui – Autres remarques
FR : La question du paiement, dans certains cas, de la fourniture de données de mobilité est à examiner.
JU : Il vaudrait mieux maintenir le caractère facultatif en cherchant à susciter de l'intérêt par l'enthousiasme. Pour cela, il est essentiel d'expliquer la finalité et que les modèles soient aussi clairs et simples que possible, que les étapes de mise en œuvre soient autant de quick-win et que les responsables soient de brillants communicateurs et fédérateurs de solution, etc.
SH: Aus der Vorlage kommt nicht klar hervor, was das alles umfasst und wie es vollzogen werden soll.
Motifs des parties défavorables
200/276 BAV-D-318B3401/238