Rapport sur les résultats
Consultation 2012/29: Modification de l'ordonnance du 12 avril 1995 sur la compensation des risques dans l'assurance-maladie (OCoR) · 39 pages
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Observations, critiques, propositions, demandes Auteur
zur Risikoselektion kann damit gesenkt werden.
Die Kantone sind von der Regelung nicht direkt betroffen. Wir sind damit einverstanden.
Le gouvernement neuchâtelois est en mesure d'effectuer le commentaire suivant. D'une NE manière générale, on ne peut que se réjouir de l'ancrage d'un critère supplémentaire
dans la compensation des risques. Il ne manquera certainement pas d'apporter davan-
tage de transparence et de limiter un peu plus la sélection des risques pratiquée par de
trop nombreux assureurs.
Aufgrund der eindeutig zu knappen Anhörungsfrist lehnen wir die Vorlage aus grund- NW sätzlichen Überlegungen ab.
Es nachvollziehbar, dass die Einführung eines zusätzlichen Morbiditätsindikators in OW Form von pharmazeutischen Kostengruppen eine längere Vorlaufzeit bedingt. Es ist
daher zu begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen, vorläufigen Übergangsregelung der Risikoausgleich trotzdem in nützlicher Frist weiter um einen Morbiditätsindikator verfei-
nert werden kann. Der Einbezug des neuen Indikators erlaubt es, auch kostenintensive
Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt im Vorjahr aufweisen, zu erkennen und
die Versicherer entsprechend zu entlasten. Der Anreiz zur Risikoselektion bei Versicherten, die besonders von Risikoselektion betroffen sind, kann damit gesenkt werden. Ins-
gesamt sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung über den Risikoausgleich zu unterstützen.
Ein gut funktionierender Risikoausgleich setzt voraus, dass den Unterschieden im Ge- SG sundheitszustand der Versicherten möglichst umfassend Rechnung getragen wird. Die
vorgeschlagene Berücksichtigung der Arzneimittelkosten führt zu einer Verbesserung
der Gleichbehandlung der Versicherer und Versicherten in vergleichbarer Situation. Wir unterstützen die vorgeschlagenen Anpassungen und begrüssen die vom Bundesrat
mittelfristig in Aussicht gestellte weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch die
Berücksichtigung von pharmazeutischen Kostengruppen.
Aufgrund der mangelnden spezifischen Betroffenheit der Kantone verzichten wir auf SH eine Stellungnahme.
Den Einbezug des neuen Indikators "Arzneimittelkosten im Vorjahr“ und die Revision SO der VORA in zwei Phasen begrüssen wir. Die ausgearbeiteten Bestimmungen erschei-
nen zweckdienlich sowie einfach gehalten und dürften zu einer weiteren, erwünschten
Verfeinerung des Risikoausgleichs führen. In diesem Sinne stimmen wir den vorge-
schlagenen Änderungen ohne weitere Bemerkungen zu.
Wir begrüssen die mittelfristige Ergänzung des Risikoausgleichs mit dem zusätzlichen SZ Morbiditätsindikator der pharmazeutischen Kostengruppen. Die vorgeschlagene gesetzliche Umsetzung unterstützen wir und erachten sie als zielführend.
Die Verbesserung des Risikoausgleichs erachten wir als notwendig. Es ist nachvollzieh- TG bar, dass die vorgesehene Einführung eines zusätzlichen Morbiditätsindikators in Form
von pharmazeutischen Kostengruppen eine längere Vorlaufzeit bedingt. Umso mehr ist
es zu begrüssen, dass mit der vorgeschlagenen vorläufigen Übergangsregelung der
Risikoausgleich trotzdem innert nützlicher Frist um einen weiteren Morbiditätsindikator
verfeinert wird. Der Einbezug des neuen Indikators erlaubt es, auch kostenintensive
Versicherte, die keinen stationären Aufenthalt im Vorjahr aufweisen, zu erkennen und
die Versicherer entsprechend zu entlasten. Der Anreiz zur Risikoselektion bei Versicherten, die besonders von der Risikoselektion betroffen sind, kann damit gesenkt werden.
Entscheidend ist, dass mit möglichst wenigen zusätzlichen Risikogruppen ein Maximum an Kostendifferenzierung erreicht wird.
Die Begründungen der Einteilung der Versicherten in Risikogruppen sind plausibel. Da
der Indikator „Arzneimittelkosten im Vorjahr“ als erste Entscheidfindung betreffend Risi-
kogruppe beigezogen wird, ist die Höhe des Schwellenwerts dieser Kosten entschei-
dend. Dabei fragt sich, ob er in Höhe von Fr. 5‘000.-- korrekt angesetzt ist. In jedem Fall sollte der Schwellenwert monitorisiert werden; er erscheint uns eher zu tief angesetzt.
Typische alters- und geschlechtsspezifische Kosten werden weiterhin über die Indikato-