Art. 59 aBV
294 Entscheide zu genau dieser Norm · 359 inkl. Absätze und Litera · Seite 3/6
Als Norm- BGE 66 I 4805.07.1940Die Klage auf Ausrichtung des Vermächtnisses (Art. 562 ZGB) ist eine Erbstreitigkeit, auf welche Art. 59 BV nicht anwendbar ist.
- BGE 66 I 5103.05.1940Ein Kanton kann, ohne gegen das Obligationenrecht oder die Gewerbefreiheit zu verstossen, die Honoraransätze für die zur Rechtspflege gehörenden Verrichtungen der Anwälte festsetzen und höhere Ansprüche als die aus einem solchen Tarif sich ergebenden überhaupt ausschliessen. Er k
- BGE 64 I 18301.07.1938Art. 59 BV. Der Anspruch gegen eine Privatperson auf Mitwirkung zur Bildung eines Schiedsgerichtes gilt nicht als persönliche Ansprache im Sinn jener Verfassungsbestimmung. Doch schützt Art. 59 BV einen Beklagten, der aufrechtstehend ist und in der Schweiz einen festen Wohnsitz h
- BGE 63 II 13317.03.19371. Zivilrechtliche Beschwerde nach Art. 87 Ziff. 1 OG; Voraussetzungen. Erw. 1. 2. Der 0 g a tor i s c h e Kr a f t des Bundesrechts. Mit Art. 120 ff. OR nicht vereinbar und darum ungültig sind Bestimmungen des kantonalen Prozessrechts, nach denen die Verrechnungseinrede nur zul
- BGE 62 I 8516.07.1936Art. 1 Abs. 1 Ziff. 1 und Art. 2 Abs. 1 des Vollstreckungsabkommens mit Österreich, Art. 59 BV. Zulässigkeit der Vollstreckung eines österreichischen Urteils in einem Fall, wo [[PAGE:BGE 62 I 85 S. 86]] (kr Beklagte zur Zeit der Klageanhebung den Wohnsitz weder in der Schweiz, no
- BGE 62 I 7712.06.1936Art. 113 Abs. 3 BV. Wenn der Bundesrat durch allgemein verbindlichen Bundesbeschluss zur Aufstellung von Verordnungsvorschriften ermächtigt worden ist, die von Normen der Bundesverfassung abweichen, so können diese Verordnungsvorschriften nicht wegen mangelnder inhaltlicher Übere
- BGE 62 I 1401.05.1936Art. 59 BV. Prorogation bei Kollektivarbeitsvertrag.
- BGE 61 III 10829.06.1935A r res tor t für durch Grundpfandverschreibung versicherte Forderungen ist der Liegen8chaftsort.
- BGE 59 I 13422.09.1933In der blossen Bestimmung eines Erfüllungs- und Zahlungsortes, die nicht auf einem Wechsel erfolgt, liegt keine Gerichtstandsvereinbarung (Domizilerwählung) im Sinne des Art. 3 des franz.-schweiz. Gerichtstandsvertrages.
- BGE 58 I 30207.10.1932Vollstreclrungsbewilligung für ein österreichisches Urteil über eine persönliche Ansprache, das gegen einen in der Schweiz wohnhaften aufrechtstehenden Schuldner auf Grund vertraglicher Unterwerfung unter den betr. Gerichtsstand ergangen ist. Aufhebung gestützt auf Art. 59 BV weg
- BGE 58 III 15129.09.1932Bestätigung der Rechtsprechung, dass der im A r res t b e feh 1 genannte dritte Gewahrsamsinhaber von um der Gattung nach bezeichneten Vermögensstücken zur Auskunft über diese verpflichtet ist, und dass ihm Strafanzeige wegen Ungehorsam angedroht werden darf, auch wenn dies gegen
- BGE 58 I 23223.09.1932Gerichtsstand der Widerspruchsklage: Erw. 1 und 2. — insbesondere der Klage nach Art. 107 SchKG um Forderungen: Erw. 2. - Positiver interkantona.ler Kompetenzkonflikt: Voraussetzungen: Erw.3.
- BGE 58 I 16517.06.1932Art. 59 Const. féd., art. 83 LP. — For de l'action en libération de dette. For de conclusions additionnelles du demandeur. L'art. 59 Const. féd. ne s'oppose pas à ce que le défendeur à l'action en libération de dette forme une demande reconventionnelle au for de la demande princ
- BGE 58 I 7927.05.1932Art. 59 BV. Art. 11 d. BG über die Handelsreisenden, wonach ein mit Kleinreisenden beim Aufsuchen von Bestellungen vereinbarter Verzicht der Käufer auf die Garantie des Wohnsitzgerichtsstandes nichtig ist, ist seit dem 1. Juli 1931 auch auf die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene
- BGE 57 II 11224.02.1931Zivilrechtliche Beschwerde: Der Gerichtsstand des Arrestortes für Forderungsklagen ist nicht durch das Bundesrecht vorgeschrieben. Die Anwendung kantonalen statt ausländischen Rechtes ist kein Beschwerdegrund. OG Art. 87 Ziff. 1 (Erw. 1). Die Missachtung einer Prorogationsklaus
- BGE 57 I 1920.02.1931Begriff der vorbehaltlosen Einlassung auf den Rechtsstreit im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Ziff. 2 des Vertrages mit Österreich über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen (Erw. 2). Wegen ungenügender Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbescheinigung kann gegen
- BGE 56 I 50526.12.1930Art. 59 BV: Geltendmachung der Rechte aus einer Gerichtsstandsklausel durch einen Rechtsnachfolger. — durch denjenigen, welchem eine einzelne Forderung aus dem eine Gerichtsstandsklausel enthaltenden Vertrag abgetreten worden ist. -
- BGE 54 I 24301.06.1928Bundesrechtlicher, dem Art. 59 BV derogierender Gerichtsstand am Wohnsitz des klagenden Ehegatten für die Verfügungen nach Art. 169, 170 ZGB, auch soweit sie die Festsetzung von vermögensrechtlichen Forderungen (Unterhaltsansprüchen) an den anderen Ehegatten zum Gegenstand haben.
- BGE 53 I 20417.06.1927Vollstreckung von Bussen in Straffällen ausser Kantons. Einrede der Unzuständigkeit der Behörde, die den zu vollstreckenden Bussentscheid erlassen hat (Art. 4 des Rechtshilfekonkordates), begründet damit, dass dem betr. Kanton eine Strafbarkeit gegenüber dem Betriebenen nicht zus
- BGE 53 I 12421.01.1927Juristische Person. (Aktiengesellschaft). Ausschluss mehrerer Hauptsitze mit der Wirkung eines allgemeinen Gerichtsstandes für alle Klagen gegen die Gesellschaft. Neben dem Sitz können nur noch Zweigniederlassungen bestehen, die einen Gerichtsstand bloss für mit der Geschäftstäti
- BGE 52 I 13105.03.1926Geltung von Art. 59 BV auch für die Klage gegen mehrere in verschiedenen Kantonen wohnhafte Solidarschuldner. Ausnahmen. Verzicht auf den WOhnsitzgerichtsstand durch konkludentes Verhalten. Voraussetzungen für dessen Annahme.
- BGE 51 I 41511.12.1925Umfang der Kognition des Bundesgerichts in Gerichtsstandsfragen gemäss Art. 189 Abs. 3 OG. Anfechtung des Zuständigkeitsentscheids des kantonalen Richters im Forderungsprozesse zwischen einem Franzosen und einem in der Schweiz wohnhaften Deutschen, weil es sich um eine Forderung
- BGE 51 I 19302.04.1925Gerichtsstand für die Widerspruchsklage nach Art. 107-109 SchKG, insbes. beim Streite um gepfändete Forderungen. Inwiefern durch das Bundesrecht bestimmt? Zivilrechtliche Beschwerde und nicht staatsrechtlicher Rekurs für die Rüge, dass der kantonale Richter darauf zu Unrecht eidg
- BGE 49 I 4817.03.1923Art. 59 Const. féd.: Débiteur non lié par une clause de prorogation de for insérée dans un contrat de publicité, mais insuffisamment mise en relief. '
- BGE 48 I 19510.02.1922Art. 59 BV: Massgebend ist der Wohnsitz zur Zeit der Einleitung des Prozesses. Die Frage, mit welcher Handlung des Klägers, bezw. Richters der Prozess als eingeleitet gilt und der Gerichtsstand fixiert wird, beantwortet sich nach kantonalem Prozessrecht.
- BGE 47 I 30306.05.1921Die Provokation zur Klage (wegen Patentverletzung) durch den für deren Beurteilung zuständigen Richter des Wohnsitzes des Beklagten verstösst an sich nicht gegen Art. 59 BV. Die Versäumnis der Provokationsfrist nimmt aber dem Provokaten das Recht nicht, den Anspruch in einem ande
- BGE 47 I 7719.02.1921Provokation zur Klage durch den zu deren Beurteilung ZlJ.- ständigen Richter des Wohnsitzes des Beklagten. Zulässigkeit nach Art. 59 BV; Beschränkung der Wirkungen der Nichtbeachtung der Klagefrist in dem Sinne, dass der Provokat dadurch nur die Befugniss, die betreffende Forderu
- BGE 46 I 24215.07.1920. Verzicht auf die Garantie des Art. 59 BV durch vorbehaltlose Einlassung auf die Klage. Begriff dieser Einlassung; er wird mcht. durch das kantonale Prozessrecht, sondern durch das eidgenössische Recht bestimmt.
- BGE 45 I 37628.11.1919Verzicht auf die Garantie des Art. 59 BV durch stillschweigende Annahme einer «Auftragsbestätigung die eine Gerichtsstandsklausel enthält?
- BGE 45 I 30217.10.1919Die Garantie des Art. 59 BV bezieht sich nicht auf erbrechtliche Klagen. Bei Prüfung der Frage, ob es sich um solche handle, ist der Inhalt der Klagebegehren und die Darstellung des Klagegrundes massgebend, und es ist dabei von allgemeinen Rechtsgrundsätzen, nicht von der Einteil
- BGE 45 I 7610.03.1919Exequatur; jugement français; traité franco-suisse de 1869: l'art. 4, al. 2 permet au propriétaire habitant le lieu de Ia situation de l'immeuble d'actionner devant le tribunal de cet endroit le ressortissant de l'autre pays, domicilié dans celui-ci, lorsque le propriétaire a con
- BGE 45 I 4305.02.1919Wirksamer Verzicht auf die Garantie des Art. 59 BV durch Unterzeichnung eines mit einer Gerichtsstandsklausel versehenen Bestellscheins, wenn dieser nur den Abruf einer Teillieferung bildet? Kann der Unterzeichnende mit Grund geltend machen, dass er die Klausel nicht gelesen oder
- BGE 44 I 4104.02.1918Dcr K I ä ger kann sich nicht auf Art. 9 B V berufen. — Die freie Kog 11 i t ion des Bundesgerichts in Gerichtsstandsfragen findet auch Anwendung, wenn zwar nicht der Gerichtsstand selbst, wohl aber der Klageanspruch, dessen Natur für seine Bestimmung massgebend ist, dem eidg. Re
- BGE 42 II 1120.01.1916Art. 7 1 5 Z G B; Begriff des \Y 0 h 11 0 r t e s, an dem der Eigentumsvorbehalt einzutragen ist.
- BGE 41 I 44812.11.1915Inkompetenz des BG zur Beurteilung der Frage, ob der in Art. 312 ZGB für die Vaterschaftsklage vorgesehene Gerichtsstand des Wohnsitzes der Klagepartei zur Zeit der Geburt mit Art. 59 BV vereinbar sei. Voraussetzungen des Wohnsitzes nach Art. 23, 24 ZGB. Blosse tatsächliche Aufga
- BGE 41 I 29624.09.1915Die. Ga:antie S. Art. 59 BV bezieht sich nicht auf Klagen, die die Beseitigung eines Rechtsvorschlages in der Grundpfandbetreibung bezwecken.
- BGE 41 I 28423.09.1915Der Anspruch auf Errichtung eines Bauhandwerkerpfandrechts im Sinne des Art. 83 7 Z i f.:: ZGB gehört nicht zu den persönlichen Ansprachen, des Art. 59 BV. Die Geltendmachung dieses Anspruchs, und in Verbindung damit auch der zu sichernden Werklohnforderung gegenüber dem Eigentüm
- BGE 41 I 20006.05.1915Verletzung der Garantie des Wohnsitzrichters im Sinne des Art. 59 BV und des Grundsatzes der derogatorischen Kraft des Bundesrechts gegenüber dem kantonalen Rechte durch ein glarnerisches Rechtbot, das sich formell als prozessuale vorsorgliche Verfügung, in Wirklichkeit aber als
- BGE 41 I 9405.02.1915Auslegung der in einem Vertrage zwischen einem Kanton und einem auswärtigen Bauunternehmer enthaltenen Vereinbarung, wonach der letzere während der Bau- und Vertragszeit in einer Gemeinde des Kantons Domizil zu nehmen hat. Ausdehnung des darin liegenden Verzichts auf den Wohnsitz
- BGE 40 I 49218.12.1914Ein Rekurs wegen Verletzung des Art. 59 BV gegen einen Arrestbefehl ist zwar formell zulässig, aber materiell unbegründet, weil das Arrestverbot des Art. 59 BV seit dem Inkrafttreten des eidg. Betreibungsgesetzes nicht mehr anwendbar ist. — Der Gerichtsstand des Arrestortes für K
- BGE 40 I 23918.09.1914Gerichtsstand in Vaterschaftssachen vor dem Inkrafttreten des ZGB. Begriff des festen Wohnsitzes im Sinne des Art. 59 BV. Ist Art. 24 Abs. 2 ZGB analog anwendbar?
- BGE 40 I 7822.01.1914Vor Art. 59 BV unzulässig ist ein Gerichtsstand der Erbschaft für Klagen auf Feststellung oder Erfüllung obligatorischer Verpflichtungen des Erblassers, sofern damit Befriedigung nicht nur aus der — noch unverteilten - Erbmasse, sondern auch aus dem eigenen Vermögen der Erben ang
- BGE 39 I 4813.03.1913Art. 5 Ueb.-Best. z. BV. Die in Art. 8 des st. gallischen Anwaltsreglements ausgesprochene Verpflichtung «ausserkantonaler» patentierter Anwälte, im Kanton ein «Rechtsdomizil» zu verzeigen, verstösst gegen die Garantie dieser Verfassungsbestimmung. Das Bundesgericht hat auf Grun
- BGE 38 II 57325.10.1912I. Parteivertretung vor Bundesgericht, Art. 85 06, Art. 31 BZP. Das Verbot mehrerer Parteivertreter gilt auch für das schriftliche Verfahren. II. Miete und Untermiete, Verurteilung des Mieters (und Untervermieters) zu Schadenersatz an den Untermieter wegen Weigerung der Ausführu
- BGE 37 I 48530.11.1911Materielle. Rechtsverweigerung — zugleich übrigens auch Verweigerung des rechtlichen Gehörs — durch Bewilligung der definitiven Rechtsöffnung für die Kostenforderung eines Anwalts an seinen Klienten, trotzdem lediglich, am Schlusse des Hauptprozesses und ohne besonderes kontradik
- BGE 37 I 28022.06.1911Verhältnis zwischen Art. 59 BV und Art. 12 des Eisenbahnrückkaufsgesetzes. — Sinn und Tragweite des Art. 12 Abs. 4 Rückk.Ges., wonach die SSB «am Hauptort der durch ihre Bahnlinien berührten Kantone ein Domizil zu verzeigen» haben, «an welchem Sie von den betreffenden Kantonseinw
- BGE 36 I 59928.12.1910Rekurs wegen Verletzung von Art. 59 BV. Untersuchung, ob im konkreten Fall ein Verzicht auf den Gerichtsstand des Wohnortes vorlag. Anwendung des Art. 1 OR auf diese Frage.
- BGE 36 I 63127.12.1910Gerichtsstand der Filiale bei Aktiengesellschaften. Verletzung des Art. 625 Abs. 2 OR durch Beschränkung des darin vorgesehenen Spezialforums auf Kontraktsklagen (Klagen aus «Rechtsgeschäften»), während es in Wirklichkeit für alle Klagen aus dem Geschäftsbetrieb der Aktiengesells
- BGE 36 I 65721.12.1910Interpretation von Art. 12 Abs. 4 des Eisenbahnrückkaufgesetzes, wonach die SBB am Hauptorte eines jeden von ihnen berührten Kantons «von den betreffenden Kantonseinwohnern» belangt werden können. Massgebend ist dabei der Wohnsitz des Klägers im Momente der Klagerhebung und nicht
- BGE 36 I 60917.11.1910Zulässigkeit der Einleitung von Provokationsklagen beim Wohnsitzrichter des Provokanten, welcher infolgedessen auch kompetent ist, den Provokaten zum Kostenersatz an den Provokanten zu verurteilen, falls jener die ihm zur Klagerhebung gesetzte Frist unbenutzt verstreichen lässt,