ZGB
21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 373/424
Als Norm- BGE 94 II 17325.06.1968Haftpflicht des Motorfahrzeughalters. 1. Art. 61 Abs. 1 SVG . Eine Verschiedenheit der abstrakten, grob geschätzten Betriebsgefahr, die den an einem Zusammenstoss beteiligten Motorfahrzeugen (für die Lenker oder für Dritte) innewohnt, führt grundsätzlich zu keiner andern Haftungs
- BGE 94 I 28618.06.1968Enteignung (Art. 5, 19 lit. b, 22 Abs. 1 und 69 EntG; Art. 684 ZGB ). 1. Enteignung einer Dienstbarkeit; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Teilenteignung; Anrechnung der Vorteile an die Nachteile (Erw. 3). 2. Verzinsung der Enteignungsentschädigung; Beginn und Zinsfuss (Erw
- BGE 94 II 517.06.1968Unsittliche Verfügung von Todes wegen. Art. 519 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB . 1. Der Berufungskläger kann zur Unterstützung seiner Rechtsausführungen ein Rechtsgutachten vorlegen, muss das aber bei Gefahr des Ausschlusses vor Ablauf der Berufungsfrist tun (Erw. 1). 2. Nachlass eines in de
- BGE 94 II 13914.06.1968Verfügung von Todes wegen; Ungültigerklärung wegen Irrtums im Beweggrund (Art. 469 Abs. 1, 519 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB). In Betracht kommt jeder Motivirrtum, der einen bestimmenden Einfluss auf die Verfügung hatte. Wegen eines Motivirrtums darf jedoch eine Verfügung nur dann für ungül
- BGE 94 II 15711.06.1968Werkvertrag über die Erstellung einer Zentralheizungsanlage. Haftung des Unternehmers für Korrosionsschäden infolge der Verwendung ungeeigneten Wassers. Der Unternehmer ist aufgrund der ihm nach Art. 364 Abs. 1 OR obliegenden Sorgfaltspflichten dafür verantwortlich, dass die Anla
- BGE 94 II 9628.05.1968Eine Eigentumsübertragung im Sinne des Art. 657 ZGB findet dann nicht statt, wenn ein Gesamthandverhältnis durch ein anderes ersetzt wird und die Beteiligten nicht wechseln. Daher genügt eine schriftliche Erklärung der Gesamthänder, um die Berichtigung des Grundbuches zu erwirken
- BGE 94 III 7822.05.1968Ein bedingter Verzicht auf eine bereits vollzogene Pfändung (insbesondere die Zustimmung zur einstweiligen "Sistierung" einer vollzogenen Lohnpfändung) ist nicht zulässig. Hebt das Betreibungsamt gestützt auf einen solchen Verzicht die Pfändung auf, so fällt grundsätzlich die Bet
- BGE 94 II 3721.05.1968Vertragsanspruch oder Bereicherungsanspruch? (Erw. 4). Kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen beim blossen Putativauftrag (Erw. 5). Rechtsmissbrauch wegen Verzögerung in der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs? (Erw. 6). Zulässigkeit der Berufung auf Rechtsmissbrauch
- BGE 94 II 7528.03.1968Vaterschaftsklage. 1. Der naturwissenschaftliche Beweis, dass das Kind nicht vom Beklagten abstammt, rechtfertigt nicht bloss erhebliche Zweifel über die Vaterschaft des Beklagten im Sinne von Art. 314 Abs. 2 ZGB . Vielmehr wird dadurch die gemäss Art. 314 Abs. 1 ZGB durch die Be
- BGE 94 I 9727.03.19681. Art. 4 BV . Eine Behörde begeht keine formelle Rechtsverweigerung - wenn sie einem bei ihr eingereichten Gesuch nicht sofort entspricht; die Frist, die ihr zur Verfügung steht, bestimmt sich nach der Natur der in Frage stehenden Angelegenheit (Erw. 1). - wenn sie eine von ihr
- BGE 94 III 1727.03.1968Ein Bevormundeter, der Gläubiger einer Lohnforderung ist, kann im Konkurs des Arbeitgebers nicht selbständig die Abtretung von Rechtsansprüchen der Masse ( Art. 260 SchKG ) verlangen und gegen die Verweigerung oder den Widerruf einer solchen Abtretung Beschwerde führen, selbst we
- BGE 94 II 1714.03.1968Ausschluss aus der Gemeinschaft der Miteigentümer ( Art. 649 b ZGB ). 1. Natur des Miteigentums i.S. von Art. 646 ff. ZGB seit der Gesetzes- revision von 1963; Funktion des Ausschlusses (Erw. 3). 2. Ausschlussklage gemäss Art. 649 b Abs. 1 ZGB : a) Voraussetzungen (Erw. 4); b) De
- BGE 94 II 21714.03.1968Nebenfolgen der Scheidung; Entschädigung wegen Beeinträchtigung von Anwartschaften ( Art. 151 Abs. 1 ZGB ); Die Anwartschaften des schuldigen Ehegatten können bei der Anwendung des Art. 151 ZGB von Bedeutung sein, soweit sie die Anwartschaften des schuldlosen Ehegatten beeinfluss
- BGE 94 I 106.03.1968Kantonales Feriengesetz; Rückwirkungsklausel. Ein kantonales Gesetz, nach welchem den Arbeitnehmern mindestens drei Wochen Ferien zu gewähren sind, ist privatrechtlicher Natur. Soll die in einem solchen Erlass enthaltene Rückwirkungsklausel nicht gegen Art. 4 BV verstossen, muss
- BGE 94 II 14522.02.1968Grunddienstbarkeit (Fahrwegrecht); Vereinigung des berechtigten Grundstücks mit einem andern. Die Dienstbarkeit darf nur dann für die Bedürfnisse eines mit dem berechtigten Grundstück vereinigten andern Grundstücks ausgeübt werden, wenn dadurch für den Belasteten keine erhebliche
- BGE 94 III 814.02.1968Arrestierung und Pfändung der Erträgnisse eines dem Schuldner gehörenden Grundstücks. Unterhaltsbeiträge für den Schuldner. 1. Die periodischen Leistungen, die der Grundeigentümer vom Bauberechtigten und Mieter als Entgelt für die Benützung seinesGrundstücks erhält, fallen nicht
- BGE 94 I 23508.02.1968Anerkennung in der Schweiz eines Scheidungsurteils, das ein schwedisches Gericht in einem Prozess zwischen einer Schwedin und ihrem schweizerischen Ehemann gefällt hat. Abkommen zwischen der Schweiz und Schweden über die Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidun
- BGE 94 II 8808.02.1968Verfügung von Todes wegen; Auflage ( Art. 482 ZGB ). Begriff der Auflage; Unwirksamkeit einer Anordnung, die überhaupt nicht Inhalt einer Verfügung von Todes wegen sein kann. Fall einer Testamentsbestimmmmung, die einen Erben von jeder Betätigung in der Leitung der Gesellschaften
- BGE 94 III 431.01.1968Lohnpfändung ( Art. 93 SchKG ); Beitragspflicht der Ehefrau (Art. 192 Abs. 2, 246 Abs. 1 ZGB). 1. Bei der Lohnpfändung sind die Beiträge der Ehefrau des Schuldners an die ehelichen Lasten unabhängig von der Art der in Betreibung gesetzten Forderung als Einkünfte des Schuldners zu
- BGE 94 II 125.01.1968Vereinbarung über die Nebenfolgen der Ehescheidung ( Art. 158 Ziff. 5 ZGB ). Eine Vereinbarung über die Zuweisung der elterlichen Gewalt ( Art. 156 ZGB ) ist nur zu genehmigen, wenn sie dem Interesse der Kinder entspricht. Würdigung der Umstände des Falles gemäss den von der Lehr
- BGE 94 I 5224.01.1968Natur- und Heimatschutz. 1. Erfordernis der gesetzlichen Grundlage. a) Wann stellt das Verbot anderer als landwirtschaftlicher Bauten einen besonders schweren Eingriff in das Eigentum dar und prüft deshalb das Bundesgericht frei, ob die gesetzliche Grundlage genüge? (Erw. 2 a). b
- BGE 94 II 5515.01.1968Berufung. Art. 43 ff. OG . 1. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne von Art. 44 und 46 OG . Das Verfahren betreffend die Aufnahme eines Inventars gemäss Art. 553 oder 580 ZGB gehört nicht zu den Zivilrechtsstreitigkeiten im Sinne der genannten Bestimmungen (Erw. 2). 2. Das
- BGE 94 II 4409.01.1968Art. 3 Abs. 2 MSchG . Ein nicht oder nicht mehr als Marke geschütztes Wort ist schon dann Warenname, wenn nur ein bestimmter Kreis, z.B. nur die Fachleute, es allgemein zur Bezeichnung einer bestimmten Warenart verwendet. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 6). Die Tatsache, das
- BGE 93 II 43915.12.1967Klage auf Nichtigerklärung einer Stiftung. Konversion einer nichtigen Familienstiftung in eine gewöhnliche Stiftung. 1. Kriterien für die Beurteilung des Charakters einer Stiftung (Erw. 2). Auslegung der Stiftungsurkunde (Erw. 2, 3). Charakter einer Stiftung, die nach dem Willen
- BGE 93 II 37313.12.1967Anwendbares Recht für Ansprüche aus Eigentum und aus ungerechtfertigter Bereicherung (Erw. 1). Art. 64 OR . Umstände, unter denen der Bereicherte mit der Rückerstattung rechnen musste (Erw. 2).
- BGE 93 II 46105.12.19671. Vom Verwaltungsreglement eines Anlagefonds abweichende Sondervereinbarung, wonach der Zeichner eines innerhalb einer Tranche selbständigen Fonds das ausschliessliche Verfügungsrecht über eine Wohnung erwirbt, die Eigentum einer Immobiliengesellschaft ist, deren Aktien dem Anla
- BGE 93 II 28225.11.1967Berufung. Begriff des ordentlichen Rechtsmittels, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 1). Begriff des Endentscheides, Art. 48 Abs. 1 OG (Erw. 2). Berufungsfähigkeit wegen vorfrageweiser Anwendung von Bundesrecht? (Erw. 3). Begriff des berufungsfähigen selbständigen Vor- oder Zwischenentschei
- BGE 93 II 38725.11.1967Art. 48 Abs. 1 OG . Ein Entscheid, der im Hinblick auf die Liquidation einer einfachen Gesellschaft die Versilberung von Grundstücken anordnet, ist ein berufungsfähiger Endentscheid (Erw. 2). Die gesetzliche Liquidationsordnung der einfachen Gesellschaft geht den sachenrechtliche
- BGE 93 II 29023.11.19671. Begriff der Wasserversorgung; die Lieferungspflicht des Inhabers als Gegenstand einer Grundlast (Erw. 2). 2. Natur der Unterhaltspflicht für das Leitungsnetz (Erw. 3). 3. Einträge im Grundbuch, die nicht eintragungsfähige Rechte betreffen, sind nichtig (Erw. 4). 4. Die Wasserl
- BGE 93 II 36716.11.1967Vaterschaftsklage. Verwirkung. 1. Ist der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, der eine Vaterschaftsklage ohne Beurteilung der Sache selbst wegen Verwirkung abweist, ein Endentscheid im Sinne von Art. 48 Abs. 1 OG ? (Erw. 1). 2. Ist Art. 139 OR anwendbar, wenn eine Vaterscha
- BGE 93 II 34514.11.1967Art. 25 des Warschauer Abkommens vom 12. Oktober 1929. Auslegung dieser Vorschrift nach schweizerischem Recht. Absicht und grobe Fahrlässigkeit als Voraussetzungen für die unbeschränkte Haftung des Luftfrachtführers (Erw. 1). Beweislast. Der Geschädigte hat die Voraussetzungen fü
- BGE 93 I 66610.11.1967Rückerstattung von Wohnbausubventionen des Bundes. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts nach Art. 110 OG (Erw. 1). 2. Die Rückerstattung eines Bundesbeitrages, der auf Grund des Bundesbeschlusses über Massnahmen zur Förderung der Wohnbautätigkeit vom 8. Oktober 1947 gewährt worden
- BGE 93 I 40109.11.1967Vaterschaftsklage. Sicherstellung von Unterhaltsansprüchen. Art. 87 OG ; Art. 321 ZGB . 1. Die richterliche Verfügung, durch welche der Vaterschaftsbeklagte verpflichtet wird, i.S. von Art. 321 ZGB Unterhaltsbeiträge zu hinterlegen, kann mit staatsrechtlicher Beschwerde wegen Ver
- BGE 93 III 7207.11.1967Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der Bestand und die Fälligkeit
- BGE 93 II 31724.10.1967Werkvertrag. Unechte Solidarität. Berufung. Zulässigkeit der Berufung. Streitwert von Klage und Widerklage (Erw. 1). Berufungsbegründung, Anforderungen (Erw. 2 lit. d). Unechte Solidarität zwischen Unternehmer und Architekt gegenüber dem Bauherrn. Beschränkung der Haftung des ein
- BGE 93 II 25623.10.1967Firmenrecht. Eine nur vorsorglich eingetragene Firma, die tatsächlich kein Unternehmen betreibt, kann weder nach Firmenrecht, noch nach Namens- oder Wettbewerbsrecht Schutz beanspruchen.
- BGE 93 I 55418.10.1967Kantonales Enteignungsrecht. Art. 4 BV und Eigentumsgarantie. Berechnung der Enteignungsentschädigung bei Teilenteignung auf Grund der Differenz zwischen dem Wert des Gesamtgrundstücks vor und dem Wert des Restgrundstücks nach der Enteignung. Zulässigkeit dieser Berechnungsmethod
- BGE 93 II 35413.10.1967Klage eines ungarischen Flüchtlings auf Scheidung seiner Ehe mit einer Deutschen; Zuständigkeit der schweizerischen Gerichte. 1. Die Rüge, ein letztinstanzlicher kantonaler Zwischenentscheid über diese Zuständigkeit verletze Bundesrecht, ist nicht durch Nichtigkeitsbeschwerde ( A
- BGE 93 II 28705.10.1967Ehescheidung, Entschädigung. Ein schweres, für Zerrüttung und Scheidung aber nicht kausales Verschulden des Ehegatten, der unter Berufung auf ein kausales Verschulden des andern eine Entschädigung im Sinne von Art. 151 Abs. 1 ZGB verlangt, kann zur Verweigerung oder zu einer Hera
- BGE 93 I 56126.09.1967Art. 944 Abs. 2, 952 OR ; 45/46 HRegV. 1. Auf die Firmabezeichnung der schweizerischen Zweigniederlassung eines Unternehmens mit Hauptsitz im Ausland anwendbare Bestimmungen (Erw. 1). 2. Voraussetzungen, unter denen das eidgen. Amt für das Handelsregister ausnahmsweise die Verwen
- BGE 93 II 24220.09.1967Art. 371 OR . Ist die Instandstellung der Fassaden eines Hauses (Malerarbeiten) als "Werk" oder "unbewegliches Bauwerk" zu betrachten? Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen den Unternehmer.
- BGE 93 II 16113.07.19671. Eigenhändige letztwillige Verfügung. Datum. Formmangel. Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB . Ist eine Verfügung gültig, wenn der Erblasser das Datum am Anfang und am Schluss, aber nicht im Text der Urkunde durch Überschreiben abgeändert hat? (Erw. 1). 2. Unsittliche Verfügung von Todes
- BGE 93 II 21313.07.19671. Berufungsschrift, Reihenfolge der Anträge. Art. 55 Abs. 1 lit. b OG . (Erw. 1). 2. Als Endentscheide im Sinne des Art. 48 OG sind neben materiellen Urteilen auch solche Entscheide zu betrachten, welche die Beurteilung der Hauptstreitfrage wegen einer zerstörlichen Einrede able
- BGE 93 III 9606.07.1967Eigentumsvorbehalt; Konkurs des Erwerbers. 1. Erst vor Bundesgericht die Rückerstattung der Anzahlungen unter Abzug eines Mietzinses und einer Entschädigung für Abnützung zu verlangen ( Art. 716 ZGB ), ist nicht zulässig ( Art. 55 Abs. 1 lit. b OG ; Erw. 1). 2. Ein im Ausland (De
- BGE 93 I 29521.06.1967Haftung des Staates für übermässige, von seinen Grundstücken ausgehende Einwirkungen. Enteignungsentschädigungfür den geschädigten Nachbarn, wenn diese Einwirkungen unvermeidlich sind. 1. Die Zivilklage nach Art. 679 ZGB ist gegenüber dem Staate nicht gegeben, wenn die von seinen
- BGE 93 II 22312.06.1967Form des Erbvertrages ( Art. 512 ZGB ). Konversion in eine letztwillige Verfügung. 1. Ein als Kaufvertrag bezeichnetes Geschäft, das erst nach dem Ableben der einen Vertragspartei seine Wirkungen entfalten soll, hat als Rechtsgeschäft von Todes wegen zu gelten (Erw. 1). 2. Ist di
- BGE 93 I 58609.06.1967Verkehrsunfälle von Radfahrern im Militärdienst. 1. Die Haftung des Bundes richtet sich nach Art. 27 MO , nicht nach dem SVG, bzw. OR (Erw. 1). 2. Versorgerschaden bei Verlust: a) des Ehemannes (Erw. 2); b) des Vaters, der dem Sohn bei landwirtschaftlichen Arbeiten mithilft (Erw.
- BGE 93 II 730.05.1967Auslieferungsrecht (hier: Vertrag zwischen der Schweiz und Österreich-Ungarn vom 10. März 1896): Der Grundsatz der Spezialität verbietet nur die Verfolgung des Ausgelieferten (durch strafrechtliche, polizeiliche oder administrative Massnahmen) wegen anderer vor der Auslieferung b
- BGE 93 I 25417.05.1967Ausbeutung von Kiesgruben. Abstand von der öffentlichen Strasse. Naturschutz. Die einer Polizeierlaubnis beigefügte Auflage bedarf einer gesetzlichen Grundlage (Erw. 2). Abstand der Kiesgruben von der öffentlichen Strasse; gesetzliche Grundlage, rechtsgleiche Behandlung, Grundsat
- BGE 93 II 23012.05.1967Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde ( Art. 88 OG ). Erfordernis eines aktuellen und praktischen Interesses. Prüfung einer zivilrechtlichen Vorfrage, von deren Lösung abhängt, ob ein solches Interesse bestehe (Erw. 3 a). Verantwortlichkeit des Grundeigentümers. Begriff d