ZGB
21'180 Entscheide zu genau dieser Norm · Seite 400/424
Als Norm- BGE 66 III 6118.10.1940Pfändung einer Nutzniessung, die dem Schuldner mit der Auflage vermacht wurde, seinen Kindern eine standesgemässe Erziehung angedeihen zu lassen (Art. 482 ZGB). Auf Begehren der durch die Auflage Begünstigten oder gegebenenfalls des Willensvollstreckers muss bei Bestimmung der n
- BGE 66 II 18603.10.1940Gerichtsstandsbestimmungen des eidgenössischen Rechts- Anspruch der Parteien auf die zuständige erste Instanz, auch wenn nicht die Behörden eines andern Kantons, sondern lediglich eines andern Bezirks des nämlichen Kantons in Frage kommen. Die obere kantonale Instanz hat eine vo
- BGE 66 III 3825.09.19401. Eigentümerpfandtitel, die sich im Besitz des betriebenen Schuldners (Grundeigentümers) befinden, sind wie bei der Pfändung des Grundstücks so auch in der Grundpfandbetreibung vom Betreibungsamt in Verwahrung zu nehmen (analog Art. 13 VZG). 2. Hat das Betreibungsamt, ohne die
- BGE 66 II 15120.09.1940Ein Schuldbrief oder eine Gült kann im Grundbuch gelöscht und neu eingetragen werden: — zwecks Aufhebung des bisherigen und Begründung eines neuen Schuldverhältnisses (Novation) — oder einfach zwecks neuer Darstellung des im bisherigen Pfandtitel verkörperten Schuldverhältnisse
- BGE 66 II 8012.09.1940Der Zivilrichter ist im Vaterschaftsprozess an die in einem vorausgegangenen Strafverfahren erfolgte Verneinung des Nachweises eines Geschlechtsverkehrs nicht gebunden (Art. 310, 314 Abs. 1 ZGB, 53 Abs. 1 OR).
- BGE 66 I 16512.07.1940Interkantonale Armenunterstützung; massgebendes Recht. Pflicht des Kantons, wo die Bedürftigkeit offenbar wird, zur Unterstützung. Pflicht des Heimatkantons, diese bei dauernd unterstützungsbedürftigen Niedergelassenen in der Folge zu übernehmen. Die Familie wird im allgemeinen
- BGE 66 II 7711.07.1940Anfechtung der Kindesanerkennung (Art. 306 ZGB). Für den Nachweis, dass der Anerkennende nicht der Vater des Kindes ist, gelten die gewöhnlichen Beweisregeln; von Bundesrechts wegen steht nichts entgegen, dass hiefür auf die Blutprobe (Gruppen A-B oder Faktoren M-N) abgestellt we
- BGE 66 I 4805.07.1940Die Klage auf Ausrichtung des Vermächtnisses (Art. 562 ZGB) ist eine Erbstreitigkeit, auf welche Art. 59 BV nicht anwendbar ist.
- BGE 66 III 2503.07.1940I. Die Entmündigung eines Schuldners schliesst dessen persönliche Betreibung (mit Vorbehalt von Art. 47 III SchKG) auch dann aus, wenn sie nicht (gemäss Art. 375 III und 377 III ZGB) veröffentlicht worden ist. Art. 47 SchKG. 2. Ein entmündigter Schuldner kann nur für Forderungen
- BGE 66 II 9627.06.1940Bäuerliches Erbrecht. Anspruch des Übernehmers auf Verschiebung der Teilung (Art. 622 ZGB) auch dann, wenn die bereits vorhandene Pfandbelastung über % des Anrechnungswertes beträgt. Wie hoch der Übernehmer das Heimwesen zwecks Abfindung der Miterben würde belasten müssen, ist b
- BGE 66 II 7220.06.1940Ehelicherklärunfl. eines Kindes (Art. 260/61 ZGB): — darf nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, nach Abklärung des Sachverhaltes, ausgesprochen werden; — darf anderseits nur wegen Fehlens dieser Voraussetzungen abgelehnt werden. Stellung des Kindes im Verfahren:
- BGE 66 II 10516.05.1940Baupfandrecht, vorläufige Eintragung (Art. 839 und 961 ZGB, Art. 22 der Grundbuchverordnung). 1 Der Richter kann, ohne damit Bundesrecht zu verletzen: .-..:.. binnen der Frist des Art. 83911 ZGB eine vorläufige Eintragung des Pfandrechts auf unbestimmte Zeit gewähren unter der
- BGE 66 II 7010.05.1940Der Ehemann ist von Bundesrechts wegen verpflichtet, der Ehefrau die Kosten des Scheidungsprozesses vorzuschiessen (Art. 159 Abs. 3, 160 Abs. 2 ZGB). Die Frau kann jedoch nach dem kantonalen Prozessrecht im Rahmen des Kostenentscheids zur Rückerstattung der empfangenen Vorschüsse
- BGE 66 II 6509.05.1940Blutuntersuchung als Gegenbeweismittel im Vaterschaftsprozess (Art. 314 1 und II ZGB): Das die Vaterschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ausschliessende Ergebnis entkräftet von Bundesrechts wegen die Vermutung des Art. 3141, wenn es den Beklagten, und anderseits die aus Mehr
- BGE 66 I 5103.05.1940Ein Kanton kann, ohne gegen das Obligationenrecht oder die Gewerbefreiheit zu verstossen, die Honoraransätze für die zur Rechtspflege gehörenden Verrichtungen der Anwälte festsetzen und höhere Ansprüche als die aus einem solchen Tarif sich ergebenden überhaupt ausschliessen. Er k
- BGE 66 I 7212.04.1940Legitimation de Staates (Kantons) zur staatsrechtlichen Beschwerde. Der Staat als Inhaber der öffentlichen Gewalt ist zur Beschwerde gegen den Entscheid eines seiner Organe nicht legitimiert. Die Legitimation fehlt ihm insbesondere gegenüber einem Ent: sc~eld über seine Verantwo
- BGE 66 II 1811.04.1940I. Übergang der Rechte von Pjändung8gläubigern an die Konkursmasse? Ist eine Pfändung infolge Ergebnislosigkeit des Verwertungsverfahrens dahingefallen, so kann sie keine Wirkungen mehr äussern. Erw. 2. ll. Art. 903 ZGB gilt, unter Ausschluss von 886, auch für die Nackverpjändun
- BGE 66 I 14015.03.1940Wenn ein Grundeigentümer Schadenersatz verlangt, weil durch die bestimmungsmässige Verwendung eines Militärschiessplatzes bei der ursprünglichen Expropriation nicht voraussehbare übermässige Einwirkungen auf die Nachbarschaft durch Lärm, Erschütterung und Gefährdung entstünden, s
- BGE 66 I 2708.03.1940Regeste Den auf Art. 13 des Konkordates über die wohnörtliche Unterstützung gegründeten Beschluss des Wohnsitzkantons zur Heimschaffung des Angehörigen eines Konkordatskantons kann der Betroffene nur wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte anfechten (Erw. 1); Beschliesst die
- BGE 66 II 1507.03.1940Scheidungsklage der Ehefrau, Gerichtsstand, Art. 144 ZGB. Will die Klägerin einen selbständigen Wohnsitz (Art. 25 Abs. 2 ZGB) m Anspruch nehmen, so hat sie dessen Voraussetzungen vor der materiellen Klagebegründung darzutun.
- BGE 66 II 3720.02.1940Kraftloserklärung von Wertpapieren. 1. Als verloren hat ein Wertpapier dann zu gelten, wenn es dem bisherigen Inhaber gegen seinen Willen abhanden gekommen und der neue Inhaber unbekannt ist; Art. 971, 981, 1074 OR, Erw. 3. 2. Glaubhaftmachung des Besitzes und Verlustes; verbin
- BGE 66 II 1201.02.1940Vor der Anordnung einer Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 oder 2 ZGB) muss die betreffende Person angehört werden (entsprechend Art. 374 Abs. 1, siehe Art. 397 ZGB); dagegen kann je nach den Umständen von der Einholung eines Sachverständigenbefundes (wie im Entmündigungsverfahren auf
- BGE 66 II 125.01.1940Ehescheidung, Unterhaltsanspruch nach Art. 152 ZGB. Bedürftigkeit eines erwerbsunfähigen Ehegatten, dessen Vermögen nicht ausreicht, um den Notbedarf auf seine vermutliche Lebenszeit hinaus zu decken; — insbesondere wegen unabwendbarer Familienlasten (Verpflegung von Kindern au
- BGE 66 II 425.01.1940Die gemäss Art. 188 Abs. 2 ZGB belangte Ehefrau kann gegenüber den Gläubigern, denen sie mit dem empfangenen Vermögen haftet, ihre Frauengutsforderung, die durch den Vermögensübergang gedeckt werden sollte, entsprechend dem Range der Forderungen geltend machen. (Änderung der Rech
- BGE 65 II 24721.12.1939Gegen ein kantonales Endurteil über eine sich auf Bundeszivilrecht berufende Zivilklage ist, bei vorhandenem Streitwert, für die Rüge der Anwendung kantonalen anstatt eidgenössischen Rechts die Berufung, nicht die zivilrechtliche Beschwerde nach Art. 87 Ziff. 1 OrgG, das gegebene
- BGE 65 II 14114.12.1939Entmü~ig'l!ng (Art. 369 ff.) und Beiratschaft (Art. 395 ZGB), qualItatIver Unterschied: Die mit der Vormundschaft verbundene persönliche Fürsorge kann nicht durch Beiratschaft gewährt werden.
- BGE 65 II 23613.12.1939Bürgschaft. Schriftform, Art. 493 OR: Die Bürgschaftserklärung muss vom Bürgen persönlich unterzeichnet sein. In der Berufung auf einen nicht absichtlich herbeigeführten Formmangel liegt kein Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB. Oautionnement:
- BGE 65 I 22301.12.1939lVenn ein unselbständig erwerbendes Familienhaupt zusammen mit den übrigen Gliedern der Familie den Wohnsitz in der Weise wechselt, dass zuerst das Haupt der Familie und nachher die übrigen umziehen oder umgekehrt, so ist das Steuerdomizil für den Erwerb, das bewegliche Vermögen
- BGE 65 II 21818.11.1939Anrechnung von landwirtiJchattlichen Grundstücken oder Anteilsrechten an solchen bei der Erbteilung. Die Anrechnung zum Ertragswert (Art. 617 Abs. 2 ZGB) kann beansprucht werden: wie von einem gesetzlichen so auch von einem eingesetzten Erben, dem der Erblasser das landwirtschaf
- BGE 65 I 26610.11.1939Die Befugnis zur selbständigen Erhebung der staatsrechtlichen Beschwerde steht in der Regel nur handlungsfähigen Personen zu. Eine Ausnahme besteht für urteilsfähige entmündigte Personen, die sich gegen die Einschliessung in einer Anstalt wehren. OG Art. 175 Ziff. 3, Art. 178; ZG
- BGE 65 II 13309.11.1939Nichtigkeit einer Ehe, die unter Ablehnung einer Lebensgemein. schaft geschlossen wurde, nur um der Frau das Schweizer· bürgerrecht des Mannes zu verschaffen Scheinehe»). Art. 2 ZGB. - Klagerecht gemäss Art. 121-122 ZGB. — Die böse Absicht ersetzt den bösen Glauben im Sinne v
- BGE 65 II 21426.10.1939O[jentliche letztwillige Verjügung (errichtet gemäss Art. 500/1 ZGB): Das Lesen der Urkunde muss in Gegenwart des Urkundsbeamten und unmittelbar vor der Unterzeichnung geschehen.
- BGE 65 II 12919.10.1939Ehescheidung, Gestaltung der Elternrechte (Art. 156 ZGB): Sind beide Eltern zur Erziehung der Kinder geeignet, ist aber nur der eine Teil in der Lage, die Erziehung zu übernehmen oder zu überwachen, so sind die Kinder diesem zuzuweisen, -- ungeachtet der Möglichkeit einer später
- BGE 65 III 10114.10.1939Betreibungsort. Ein früherer, nicht mehr wirklich bestehender, wenn auch gemäss Art. 24 Abs. 1 ZGB (mangels Erwerbes eines neuen) fortdauernder Wohnsitz begründet keinen Betreibungsort: weder gemäss Art. 46 SchKG, noch wahlweise neben dem Aufenthalt gemäss Art. 48 SchKG, noch end
- BGE 65 II 20905.10.1939Verjährung der Verantwortlichkeitsklage aus Vormundschaftsrecht. 1. Schutz des Mündels: Auch nach Entlassung eines Vormundes und Zustellung seiner Schlussrechnung bleibt die Verjährung der Ansprüche gegenüber Mitgliedern vormundschaftlicher Behörden gehemmt, wenn und solange die
- BGE 65 II 12721.09.1939Verwandtenunte'Fstützung (Art. 328/29 ZGB). Beitragspflicht verheirateter Verwandter grundsätzlich nur aus eigenem Vermögen und Erwerb. Bei Gütergemeinschaft fällt der Anteil des Pflichtigen am Gesamtgut als eigenes Vermögen m Betracht.
- BGE 65 II 11615.09.19391. Verlust der elterlichen Gewalt nach Art. 286 ZGB. — tritt durch die Bevormundung der Kinder ohne weiteres ein; — setzt weder einen Grund zum Vorgehen gemäss Art. 285 ZGB noch die Anwendung der für ein solches Vorgehen aufgestellten besondern Verfahrensvorschriften voraus. 2
- BGE 65 II 12015.09.1939Gerichtliche Zusprechung eines ausserehelichen Kindes mit Standesfolge: — kann durch Anerkennung in einem gerichtlichen Vergleich ersetzt werden, der die Kraft eines Urteils im Sinne von Art. 302 Abs. 2 ZGB hat, wenn er nach der ihn beherrschenden Prozessordnung gültig und volls
- BGE 65 I 15813.09.1939Grundbuch, Beschwerdeführung. Die Rüge, eine Eintragung oder Löschung sei ohne genügenden Grund vorgenommen worden, ist nicht durch Beschwerde gegen den Grundbuchverwalter (Art. 102 ff der Grundbuchverordnung), sondern durch gerichtliche Klage geltend zu machen.
- BGE 65 II 15528.06.1939Nachbarrecht, Art. 684 ZGB. Übermässige Geruchsbelästigung durch den Betrieb einer Kaffeerösterei in einem Wohnquartier. Abhilfemassnahmen: Apparaturen zur Beseitigung der Röstdünste, eventuell Betriebseinschränkung auf bestimmte Tage und Stunden.
- BGE 65 I 20126.06.1939Das Verbot des Art. 118 Abs. 2 ZGB, die kirchliche Trauung ohne Vorweisung des Ehescheines vorzunehmen, hat formalen Charakter. Täuschung oder Irrtum des Geistlichen darüber, ob die Ziviltrauung bereits stattgefunden habe, schliesst die Strafbarkeit nach Art. 183 Abs. 2 ZStdV nic
- BGE 65 II 22520.06.1939Aktiengesellscha{t. A;t. 685 Abs. 4 rev. ~ 0& ist dahin auszulegen, dass ausschliesslich der Im AkhenbUch eingetragene Aktionär während der Dauer des Eintrages die Rechte und Pflichten eines Aktionärs hat. Der nichteingetragene Aktienerwerber ist dahèr zur Anfechtung eines Genera
- BGE 65 II 11018.06.1939Intef"Ze8Bian des Minderjährigen zu Gunsten der Eltern, Art. 282 ZGB, beim Kauf einer Liegenschaft durch den Minderjährigen mit Zustimmung des Vaters? (Erw. 1.) Schuldübernahme im Grundpfandrecht, Art. 832/846 ZGB, Art. 175 OR; Rechtsstellung des nichtentlassenen alten Schuldner
- BGE 65 I 15608.06.1939Aberkennung der Ehelichkeit (Art. 252 ff. ZGB) kann nur durch richterliches Urteil ausgesprochen werden. Parteierklärungen und -vereinbarungen :hn Prozesse vermögen nicht, das Kind vom ehelichen in den unehelichen Stand ub~rzufuhren. _. - Als Titel zur Eintragung kommt daher nur
- BGE 65 II 9708.06.1939Wohnsitz, Art. 23 11. ZGB. Der aus dem bisherigen Wohnsitzkanton ausgewiesene, heimgeschaffte und nun dauernd am Heimatort in Obhut genommene Bürger behält nicht den bisherigen Wohnsitz als fiktiven gemäss Art. 24 Abs. 1 ZGB, sondern erwirbt einen neuen wirklichen Wohnsitz gemäs
- BGE 65 II 15002.06.1939Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB kann an Grundpfandtiteln gleich wie an andern Wertpapieren nur für solche Forderungen ausgeübt werden, die mit dem Wertpapier selbst zusammenhangen, gleichgültig ob ein Zusammenhang mit dem Grundstück besteht, worauf der Titel lastet. — Ein na
- BGE 65 II 10501.06.1939Güterrechtliche Auseinandersetzung und Wechsel des Güterstandes (Art. 188 ZGB): Geht dabei Vermög~ eines Ehegatten auf den andern über, so steht den Gläubigern des erstern, deren ZugrIff. das übergegangene Vermögen bisher unterlag, nicht nur eine persôn- liehe Klage gegen den Em
- BGE 65 II 17719.05.1939Eine zwischen schweizerischen Ehegatten an ihrem italienischen Wohnsitze anhängige Trennungsklage vermag gegenüber der am schweizerischen Heimatorte erhobenen Scheidungsklage die Einrede der Rechtshängigkeit nicht zu begründen (Art. 2 und 8 des Abkommens zwischen der Schweiz und
- BGE 65 II 10111.05.1939Scheidungs- oder Trennungsklage aus Art. 137 oder 138 ZGB. Die Fristen, mit deren Ablauf diese Klage «verjährt», sind Verwirkungsfristen. Vorbehalten bleibt die Frage, ob dem verletzten Ehegatten gegebenenfalls eine Nachfrist entsprechend Art. 139 OR zuzubilligen sei.
- BGE 65 II 8509.05.1939Negative Publizität8u:irkung des Handelsregistereintrags, Art. 861 Abs. 3 aOR (933 Abs. 2 OR). Wurde eine Tatsache, deren Eintragung vorgeschrieben ist, nicht eingetragen, so kann sie einem Dritten nur entgegengehalten werden, wenn bewiesen wird, dass dieser sichere Kenntnis von