16.1.1 Arbeiten an unbeweglichen Gegenständen (Bodenbearbeitung)
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 3. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.1.1 · Deutsch
a) | Bodenbearbeitung im Bereich der Landwirtschaft in unmittelbarem Zusammenhang mit der Urproduktion (Art. 25 Abs. 2 Bst. d MWSTG) |
Beispiele
- Pflügen und/oder Eggen eines Ackers als Vorbereitung, um Gemüse anpflanzen zu können;
- Düngen und/oder Spritzen von Gemüse;
- Kalk, Mist oder Gülle auf Feld für Rechnung des Landbewirtschafters ausbringen;
- Ansäen von Getreide;
- Anpflanzen von Kartoffeln;
- Ernten von Gemüse oder Getreide;
- Mähen von Gras zu Futterzwecken oder zur Gewinnung von Heu;
- Schneiden oder Spritzen von Reben und Ernten von Trauben.
b) | Bodenbearbeitung im Bereich der Landwirtschaft in nicht unmittelbarem Zusammenhang mit der Urproduktion |
Beispiele
- Mist und Gülle vom fremden Stall für Rechnung des Gülle- und/oder Mistproduzenten auf eigenem Land ausbringen (Entsorgungsleistung);
Gemüseabfall für Rechnung des Abfallproduzenten entsorgen;
Meliorationsarbeiten (Entwässerung und/oder Drainage);
Hochbauarbeiten (Erstellen von Treibhäusern);
Forstarbeiten (Holzschlag- und Pflegearbeiten im Wald);
Düngen und/oder Spritzen von Blumen.
c) | Bodenbearbeitung ausserhalb des Bereiches der Landwirtschaft |
Beispiele
- Tiefbauarbeiten (Ausheben von Gräben zur Wasserableitung, Einlegen und Einmauern von Drainageröhren, Planieren, Erstellen von Böschungen an Kanälen und Gräben, Weg-, Strassen- und Brückenbauten);
Pflegearbeiten an Strassen- oder Uferböschungen (z.B. auf Rechnung der öffentlichen Hand);
Landschaftsgärtnerei und Gartenbauarbeiten (z.B. Anlegen und Unterhalten von Gärten, Sportplätzen, Wegen sowie Baum-, Hecken- und Rasenschnitt);
Pflügen, Umgraben, Hacken, Rigolen, Fräsen und dergleichen einer Fläche als Vorbereitung, um Gemüse oder Blumen ausserhalb des landwirtschaftlichen Bereichs anpflanzen zu können;
- Schneiden von Obstbäumen oder Beerensträuchern im privaten Bereich ausserhalb der Landwirtschaft.
Bei gesonderter Rechnungsstellung können Produkte, welche gemäss Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 5 MWSTG zum reduzierten Steuersatz steuerbar sind und die im Zusammenhang mit der zu leistenden Arbeit geliefert werden, zum reduzierten Steuersatz versteuert werden. |
Beispiele
- Ansäen von Rasen (bei gesonderter Rechnungsstellung ist das Saatgut zum reduzierten Steuersatz steuerbar);
- Anpflanzen von Zier- oder Nutzbäumen (bei gesonderter Rechnungsstellung sind die Bäume zum reduzierten Steuersatz steuerbar).
| [Abbildung: im Original] | Mehr zur gesonderten oder pauschalen Rechnungsstellung der Bodenbearbeitung ausserhalb des Bereiches der Landwirtschaft kann der MWST-Branchen-Info Gärtner und Floristen entnommen werden. |