16.1.4 Vermietung
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Mai 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.1.4 · Deutsch
a) | Vermietung beweglicher Gegenstände |
Beispiele
Zum reduzierten Steuersatz steuerbar ist die Vermietung eines Reitpferdes (gilt als Vieh);
zum Normalsatz steuerbar ist die Vermietung einer Maschine (z.B. für die Bodenbearbeitung).
b) | Einsatz von Maschinen mit Bedienung sowie Personalverleih |
c) | Lagerung und/oder Lagervermietung |
[Abbildung: im Original] | Die (Kühl-)Lagerung samt Einfrieren der Gegenstände für Dritte gilt als Dienstleistung nach Artikel 3 Buchstabe e MWSTG und ist zum Normalsatz steuerbar. Dabei ist es unerheblich, ob ein zum reduzierten Steuersatz steuerbarer Gegenstand eingelagert wird. Ebenfalls nicht von Bedeutung ist, ob der Aufbewahrer für den eingelagerten Gegenstand haftet (z.B. beim Hinterlegungsvertrag gemäss Art. 472 - 491 OR) oder verpflichtet ist, verdorbene Waren (z.B. faule Äpfel) zu entfernen, damit die gute Ware nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. |
d) | Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Gebäudeteilen mit fest eingebauten Vorrichtungen |
| [Abbildung: im Original] | Näheres zur Vermietung und Verpachtung von Immobilien kann der MWST-Branchen-Info Liegenschaftsverwaltung / Vermietung und Verkauf von Immobilien entnommen werden. |