16.1.3 Verpackungsarbeiten
MWST-Branchen-Info 01 · Urproduktion und nahe stehende Bereiche
Geltend · Stand ab 1. Februar 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 01 · Ziff. 16.1.3 · Deutsch
Das blosse Verpacken von Gegenständen für fremde Rechnung ist zum Normalsatz steuerbar; dies gilt auch für das Verpacken von Gegenständen nach Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG. Werden aufgrund des gleichen Auftrages noch Arbeiten an solchen Gegenständen ausgeführt (z.B. Waschen, Rüsten, Blanchieren oder Zerkleinern), ist das Gesamtentgelt einschliesslich Kosten für das Verpacken zum reduzierten Steuersatz steuerbar.
Beispiel
Ein Verarbeitungsbetrieb erhält den Auftrag, Kartoffeln zu waschen und in Verkaufssäcke abzupacken. Der gesamte Auftrag ist zum reduzierten Steuersatz steuerbar.