6.5.2 Pauschale Rechnungsstellung
MWST-Branchen-Info 02 · Gärtner und Floristen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 02 · Ziff. 6.5.2 · Deutsch
Beträgt der Anteil der in einer Kombination zum Normalsatz steuerbaren Hauptleistungen (→ Ziff. 6.5, Beispiel zur internen Kalkulation zu Verkaufspreisen) aufgrund der internen Kalkulation nicht mehr als 30 % des Gesamtentgelts, so unterliegt dieses dem reduzierten Satz. Die interne Kalkulation wird vom Hersteller für Kontrollzwecke aufbewahrt.
Übersteigt dagegen der wertmässige Anteil der zum Normalsatz steuerbaren Hauptleistungen 30 % des Gesamtentgelts, so sind die Ausführungen der Ziffer 6.4 zu beachten.
Händler, die fertig konfektionierte Kombinationen einkaufen, die ihnen gesamthaft zum Normalsatz in Rechnung gestellt werden, können bei der Weiterlieferung die vorstehende Regel anwenden. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich bei ihrem Lieferanten über die Aufteilung des Wertes nach Steuersatzkategorien erkundigen. Die entsprechenden Unterlagen bewahrt der Händler zu Kontrollzwecken auf.