2.4.3.2 Dienstleistungen im Zolllager

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.2 · Deutsch

Dienstleistungen im Zolllager, die unter die Begriffe Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten des Logistikgewerbes subsumiert werden können, gelten als im Inland erbracht, sind jedoch gestützt auf Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 7 MWSTG von der Inlandsteuer befreit. Dazu gehören Leistungen wie:

  • Zollanmeldungsleistungen (Verzollungsleistungen);
  • Beladen und Entladen;
  • Zwischenlagern;
  • Umschlagen;
  • Erheben von Mustern und Proben.