2.4.3.2 Dienstleistungen im Zolllager
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.2 · Deutsch
Dienstleistungen im Zolllager, die unter die Begriffe Beförderungsleistungen und Nebentätigkeiten des Logistikgewerbes subsumiert werden können, gelten als im Inland erbracht, sind jedoch gestützt auf Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 7 MWSTG von der Inlandsteuer befreit. Dazu gehören Leistungen wie:
- Zollanmeldungsleistungen (Verzollungsleistungen);
- Beladen und Entladen;
- Zwischenlagern;
- Umschlagen;
- Erheben von Mustern und Proben.