2.4.3.5 Arbeiten an Zolllagern
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.5 · Deutsch
Arbeiten an den Gebäuden eines Zolllagers, Lieferungen von Mobiliar (an den Zolllagerbetreiber) ab dem übrigen Inland in ein Zolllager und Ähnliches gelten als Inlandlieferungen und unterliegen beim Leistungserbringer der MWST zum Normalsatz.