2.4.3.5 Arbeiten an Zolllagern

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.5 · Deutsch

Arbeiten an den Gebäuden eines Zolllagers, Lieferungen von Mobiliar (an den Zolllagerbetreiber) ab dem übrigen Inland in ein Zolllager und Ähnliches gelten als Inlandlieferungen und unterliegen beim Leistungserbringer der MWST zum Normalsatz.