2.4.3.4 Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen sowie Vermietung von (Lager-)Räumlichkeiten im Zolllager

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.4 · Deutsch

Für die Frage, ob es sich beim Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen respektive der Vermietung von Räumlichkeiten um eine steuerbare oder eine von der Steuer ausgenommene Leistung (mit Optionsmöglichkeit) handelt, wird auf die nachfolgenden Ziffern 2.5.6 - 2.5.8 verwiesen.