2.4.3.4 Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen sowie Vermietung von (Lager-)Räumlichkeiten im Zolllager
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.4 · Deutsch
Für die Frage, ob es sich beim Aufbewahren und Einlagern von Gegenständen respektive der Vermietung von Räumlichkeiten um eine steuerbare oder eine von der Steuer ausgenommene Leistung (mit Optionsmöglichkeit) handelt, wird auf die nachfolgenden Ziffern 2.5.6 - 2.5.8 verwiesen.