2.4.3.3 Lieferungen von Gegenständen ins Ausland
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2022
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.4.3.3 · Deutsch
Werden Gegenstände aus dem In- ins Ausland geliefert und im Rahmen dieser Beförderung in einem Zolllager zwischengelagert, sind die Lieferung (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. Art. 23 Abs. 3 MWSTG) und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen von der Inlandsteuer befreit (Art. 23 Abs. 2 Ziff. 6 MWSTG), wenn der Exporteur im Besitz der Veranlagungsverfügung des BAZG ist. Sie unterliegen folglich auch nicht der Bezugsteuer (Art. 45a MWSTG).