2.5.8 Vermietung von fest eingebauten Vorrichtungen

MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen

Geltend · Stand ab 1. Juli 2015

ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.5.8 · Deutsch

Die Vermietung von einzelnen fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen, die zu einer Betriebsanlage, nicht jedoch zu einer Sportanlage gehören, unterliegt der Steuer zum Normalsatz (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. d MWSTG). Eine steuerbare Lieferung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Kühlfächer und -zellen in einem Kühlhaus an Dritte vermietet werden.

Werden jedoch ganze Gebäude (oder Gebäudeteile) mit solchen Vorrichtungen und Maschinen zur alleinigen Benützung vermietet, sind die betreffenden Entgelte von der Steuer ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Option.