2.5.8 Vermietung von fest eingebauten Vorrichtungen
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 1. Juli 2015
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.5.8 · Deutsch
Die Vermietung von einzelnen fest eingebauten Vorrichtungen und Maschinen, die zu einer Betriebsanlage, nicht jedoch zu einer Sportanlage gehören, unterliegt der Steuer zum Normalsatz (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 21 Bst. d MWSTG). Eine steuerbare Lieferung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Kühlfächer und -zellen in einem Kühlhaus an Dritte vermietet werden.
Werden jedoch ganze Gebäude (oder Gebäudeteile) mit solchen Vorrichtungen und Maschinen zur alleinigen Benützung vermietet, sind die betreffenden Entgelte von der Steuer ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Option.