2.5.3 Transportschäden
MWST-Branchen-Info 09 · Transportwesen
Geltend · Stand ab 30. Januar 2026
ESTV · MWST-Branchen-Info 09 · Ziff. 2.5.3 · Deutsch
Transportschäden werden i. d. R. von den Geschädigten (Auftraggebern) den Transport- und Speditionsunternehmen in Rechnung gestellt. Auf dieser Rechnung ist zu vermerken, dass es sich um eine Forderung im Zusammenhang mit einem Schadenersatz handelt.
Der Vermerk kann beispielsweise lauten:
«Unsere Forderung im Zusammenhang mit der Behebung des von Ihnen verursachten Schadens an unserer Ware, 2'000.00 Franken (Schadenersatz ohne MWST)»
Die Schadenersatzforderung gehört nicht zum Entgelt und ist vom Geschädigten nicht zu versteuern (Nicht-Entgelt; Art. 18 Abs. 2 Bst. i MWSTG), ist aber in der MWST-Abrechnung unter Ziffer 910 zu deklarieren. Andererseits darf der Schädiger (Transport- und Speditionsunternehmen) auf der Schadenersatzforderung keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zum Thema Schadenersatz können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |