1.11 Positionierungsflug

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.11 · Deutsch

Im Zusammenhang mit der Lieferung von Luftfahrzeugen und der Bestimmung des Lieferorts versteht man unter Positionierungsflug einen Leerflug. D.h., das Luftfahrzeug wird von einem Ausgangspunkt zum Zielort (Ort der physischen Übergabe des Luftfahrzeugs) verbracht, ohne dass gleichzeitig ein Güter- oder Personentransport stattfindet.