1.11 Positionierungsflug
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.11 · Deutsch
Im Zusammenhang mit der Lieferung von Luftfahrzeugen und der Bestimmung des Lieferorts versteht man unter Positionierungsflug einen Leerflug. D.h., das Luftfahrzeug wird von einem Ausgangspunkt zum Zielort (Ort der physischen Übergabe des Luftfahrzeugs) verbracht, ohne dass gleichzeitig ein Güter- oder Personentransport stattfindet.