1.5 Dienstleistung
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.5 · Deutsch
Jede Leistung, die keine Lieferung ist, stellt eine Dienstleistung dar (Art. 3 Bst. e MWSTG). Eine Dienstleistung liegt auch vor, wenn immaterielle Werte und Rechte überlassen werden (Art. 3 Bst. e Ziff. 1 MWSTG) sowie eine Handlung unterlassen oder eine Handlung beziehungsweise ein Zustand geduldet wird (Art. 3 Bst. e Ziff. 2 MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Nähere Informationen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |