1.14 Für die Steuerpflicht massgebender Umsatz
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2018
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.14 · Deutsch
Ab 1. Januar 2018 wird grundsätzlich steuerpflichtig, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland mindestens 100‘000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind.
[Abbildung: im Original] | Weitere Informationen zur Bestimmung der Steuerpflicht können der MWST-Info Steuerpflicht entnommen werden. |
Änderung des MWSTG per 01.01.2018.