1.14 Für die Steuerpflicht massgebender Umsatz

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2018

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.14 · Deutsch

Ab 1. Januar 2018 wird grundsätzlich steuerpflichtig, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland mindestens 100‘000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Artikel 21 Absatz 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind.

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zur Bestimmung der Steuerpflicht können der MWST-Info Steuerpflicht entnommen werden.

Änderung des MWSTG per 01.01.2018.