1.9 Luftfahrtunternehmen
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.9 · Deutsch
Verfügt ein im Inland ansässiges Unternehmen über die vom BAZL erteilte Betriebsbewilligung beziehungsweise das ebenfalls vom BAZL ausgestellte AOC gilt es als Luftfahrtunternehmen. Ein ausländisches Unternehmen, das über eine gleichwertige Bewilligung seiner ausländischen Luftfahrtbehörde verfügt, gilt ebenfalls als Luftfahrtunternehmen.
Der Besitz beziehungsweise das Eigentum an einem Luftfahrzeug genügt nicht, um als Luftfahrtunternehmen qualifiziert zu werden.
[Abbildung: im Original] | Für die Qualifizierung als Luftfahrtunternehmen gemäss Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG wird auf Ziffer 8.1 hingewiesen. |