1.9 Luftfahrtunternehmen

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.9 · Deutsch

Verfügt ein im Inland ansässiges Unternehmen über die vom BAZL erteilte Betriebsbewilligung beziehungsweise das ebenfalls vom BAZL ausgestellte AOC gilt es als Luftfahrtunternehmen. Ein ausländisches Unternehmen, das über eine gleichwertige Bewilligung seiner ausländischen Luftfahrtbehörde verfügt, gilt ebenfalls als Luftfahrtunternehmen.

Der Besitz beziehungsweise das Eigentum an einem Luftfahrzeug genügt nicht, um als Luftfahrtunternehmen qualifiziert zu werden.

[Abbildung: im Original]

Für die Qualifizierung als Luftfahrtunternehmen gemäss Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 MWSTG wird auf Ziffer 8.1 hingewiesen.