1.3 Leistung

MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.3 · Deutsch

Die Einräumung eines verbrauchsfähigen wirtschaftlichen Wertes an eine Drittperson in Erwartung eines Entgelts, auch wenn sie von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt, gilt als Leistung (Art. 3 Bst. c MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Nähere Informationen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden.

[Abbildung: im Original]

Für Informationen zur Rechnungsstellung, der Ausstellung von Gutschriften und zur Behandlung von Verrechnungsgeschäften wird auf die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung hingewiesen.