1.3 Leistung
MWST-Branchen-Info 11 · Luftverkehr
Geltend · Stand ab 1. Januar 2010
ESTV · MWST-Branchen-Info 11 · Ziff. 1.3 · Deutsch
Die Einräumung eines verbrauchsfähigen wirtschaftlichen Wertes an eine Drittperson in Erwartung eines Entgelts, auch wenn sie von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher Anordnung erfolgt, gilt als Leistung (Art. 3 Bst. c MWSTG).
[Abbildung: im Original] | Nähere Informationen können der MWST-Info Steuerobjekt entnommen werden. |
[Abbildung: im Original] | Für Informationen zur Rechnungsstellung, der Ausstellung von Gutschriften und zur Behandlung von Verrechnungsgeschäften wird auf die MWST-Info Buchführung und Rechnungsstellung hingewiesen. |