3.1 Allgemeines
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 3.1 · Deutsch
Leistungen, welche die Voraussetzungen gemäss Ziffer 1 nicht erfüllen, sind nach den allgemeinen Grundsätzen der MWST zu beurteilen. Dazu sind die entsprechenden MWST-Infos resp. MWST-Branchen-Infos zu beachten. Branchentypische Leistungen werden in den folgenden Ziffern näher umschrieben.