3.4 Inländische Kurtaxen

MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 3.4 · Deutsch

Die Kurtaxen der inländischen Beherbergungsbetriebe bzw. Tourismusorganisationen zählen, sofern die Verrechnung ohne Zuschlag erfolgt, nicht zum steuerbaren Entgelt. Sie sind aber in den Rechnungen separat auszuweisen (Art. 24 Abs. 6 Bst. b MWSTG).

[Abbildung: im Original]

Weitere Informationen zu diesem Thema können der MWST-Branchen-Info Hotel- und Gastgewerbe entnommen werden.