3.6 Abtretung von Kontingenten (Einzelne oder ein Mehrfaches davon)
MWST-Branchen-Info 12 · Reisebüros sowie Kur- und Verkehrsvereine
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Branchen-Info 12 · Ziff. 3.6 · Deutsch
Abtretung von Kontingenten im Flugzeug
Verkauft ein Reisebüro eingekaufte Beförderungskapazitäten im Flugzeug an ein anderes Reisebüro, gilt diese Leistung als Beförderung; sie ist bei Flügen im Ausland oder bei grenzüberschreitenden Flügen von der Steuer befreit (→ MWST-Branchen-Info Luftverkehr).
Abtretung von Kontingenten im Bus
Verkauft ein Reisebüro eingekaufte Beförderungskapazitäten im Bus an ein anderes Reisebüro, gilt diese Leistung als Beförderung; sie ist von der Steuer befreit, wenn die Strecke überwiegend über ausländisches Gebiet führt (→ MWST-Branchen-Info Transportwesen).
Abtretung von Kontingenten im Hotel
Verkauft ein Reisebüro eingekaufte Hotelkapazitäten an ein anderes Reisebüro, so ist diese Leistung gleich wie die Beherbergung selbst zu behandeln.