10.2.3 Nicht zugelassene verwendungsfertige Arzneimittel
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 10.2.3 · Deutsch
(Art. 49 Bst. d MWSTV)
Verwendungsfertige Arzneimittel nach den Artikeln 48 und 49 Absätze 1–4 AMBV und Artikel 7 TAMV, die nicht von der Swissmedic zugelassen sind, gelten als Medikamente. Dabei handelt es sich namentlich um Arzneimittel, die unter bestimmten Voraussetzungen in kleinen Mengen durch Einzel- und Fachpersonen im Gesundheitswesen importiert werden.