11.3.2 Sportler und Sportmannschaften mit Domizil im Inland

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2010

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 11.3.2 · Deutsch

Sportler und Sportmannschaften mit Domizil im Inland, welche nicht von der Steuerpflicht befreit sind haben sämtliche steuerbaren Einnahmen zu deklarieren. Als steuerbare Umsätze gelten alle Einnahmen aus im Inland erbrachten Leistungen inklusive Start- und Klassierungsprämien, Werbeeinnahmen und Einnahmen aus der Abtretung von Bildrechten sowie Lieferungen von Gegenständen.