3.4 Branchensätze

MWST-Branchen-Info 24 · Sport

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Branchen-Info 24 · Ziff. 3.4 · Deutsch

Die Branchensätze sind bei Anwendung der Pauschal- und der Saldosteuersatzmethode grundsätzlich gleich.

[Abbildung: im Original]

Eine detaillierte Auflistung der Sätze nach Tätigkeiten ist in den MWST-Infos Saldosteuersätze und Pauschalsteuersätze enthalten.

Steuerpflichtige Personen, deren Tätigkeit in den eingangs erwähnten MWST-Infos nicht aufgeführt ist und die mit der Pauschal- oder Saldosteuersatzmethode abrechnen wollen, können sich mit der ESTV in Verbindung setzen.

Eine steuerpflichtige Person kann gleichzeitig mehrere Saldosteuersätze oder Pauschalsteuersätze anwenden.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung von MWST-Bestimmungen (Art. 84, 86 und 88 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).