2.3.2.3.2 Übersicht über Vorsteuerabzüge und Ermittlung der partiellen Nutzungsänderungen bei Anwendung der effektiven sowie der annäherungsweisen Ermittlung

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 25. August 2025

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 2.3.2.3.2 · Deutsch

Bei effektiver Ermittlung der partiellen Nutzungsänderung liegt ab dem Jahr 2024 jährlich eine steuerlich relevante Nutzungsänderung vor.

Bei annäherungsweiser Ermittlung der partiellen Nutzungsänderung liegen steuerlich relevante Nutzungsänderungen per 1. Januar 2025 und per 1. Januar 2027 vor. Die Toleranzgrenze von 20 Prozentpunkten wird – jeweils verglichen mit dem Vorjahr – in diesen beiden Jahren überschritten.

Jahr 2023

effektive Ermittlung

annäherungsweise Ermittlung

Jahr 2023: Vorsteuerabzüge (46 %)

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

auf steuerlich relevanten Aufwendungen

100'000

100'000

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 54'000

- 54'000

auf Betriebsstoffen

4'000

4'000

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 2'160

- 2'160

Total Vorsteuerabzug 2023

47'840

47'840

Jahr 2024

effektive Ermittlung

annäherungsweise Ermittlung

Jahr 2024: Vorsteuerabzüge (42 %)

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

auf steuerlich relevanten Aufwendungen

0

0

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

0

0

auf Betriebsstoffen

3'500

3'500

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 2'030

- 2'030

Vorsteuerabzug 2024

1'470

1'470

Steuerlich relevante Aufwendungen 2023

100'000

Zeitwert (Abschreibung 1 Jahr zu 5 %)

95'000

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2023 und 2024; 46 % zu 42 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 4 % (Eigenverbrauch)

- 3'800

Total Vorsteuerabzug 2024 inkl. Vorsteuerkorrekturen

- 2'330

1'470

Jahr 2025

effektive Ermittlung

annäherungsweise Ermittlung

Jahr 2025: Vorsteuerabzüge (64 %)

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

auf steuerlich relevanten Aufwendungen

0

0

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

0

0

auf Betriebsstoffen

3'800

3'800

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 1'368

- 1'368

Vorsteuerabzug 2025

2'432

2'432

Steuerlich relevante Aufwendungen 2023

100'000

100'000

Zeitwert (Abschreibung 2 Jahre zu 5 % = 10 %)

90'000

90'000

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2024 und 2025; 42 % zu 64 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 22 % (Einlageentsteuerung)

19'800

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2023 und 2025; 46 % zu 64 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 18 % (Einlageentsteuerung)

16'200

Total Vorsteuerabzug 2025 inkl. Vorsteuerkorrekturen

22'232

18'632

Jahr 2026

effektive Ermittlung

annäherungsweise Ermittlung

Jahr 2026: Vorsteuerabzüge (66 %)

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

auf steuerlich relevanten Aufwendungen

8'000

8'000

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 2'720

- 2'720

auf Betriebsstoffen

3'700

3'700

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 1'258

- 1'258

Vorsteuerabzug 2026

7'722

7'722

Steuerlich relevante Aufwendungen 2023

100'000

Zeitwert (Abschreibung 3 Jahre zu 5 % = 15 %)

85'000

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2025 und 2026; 64 % zu 66 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 2 % (Einlageentsteuerung)

1'700

Total Vorsteuerabzug 2026 inkl. Vorsteuerkorrekturen

9'422

7'722

Jahr 2027

effektive Ermittlung

annäherungsweise Ermittlung

Jahr 2027: Vorsteuerabzüge (43 %)

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

Vorsteuer in CHF

Investition Zeitwert

auf steuerlich relevanten Aufwendungen

15'000

15'000

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 8'550

- 8'550

auf Betriebsstoffen

2'800

2'800

Korrektur aufgrund Nutzungsquote

- 1'596

- 1'596

Vorsteuerabzug 2027

7'654

7'654

Steuerlich relevante Aufwendungen 2026

100'000

100'000

Zeitwert (Abschreibung 4 Jahre zu 5 % = 20 %)

80'000

80'000

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2026 und 2027; 66 % zu 43 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 23 % (Eigenverbrauch)

- 18'400

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2025 (Jahr der letzten steuerlich relevanten Nutzungsänderung) und 2027; 64 % zu 43 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 21 % (Eigenverbrauch)

- 16'800

Steuerlich relevante Aufwendungen 2026

8'000

8'000

Zeitwert (Abschreibung 1 Jahr zu 5 %)

7'600

7'600

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2026 und 2027; 66 % zu 43 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 23 % (Eigenverbrauch)

- 1'748

Differenz der Nutzung für steuerbare Zwecke in Prozentpunkten zwischen 2026 und 2027; 66 % zu 43 % ergibt eine Vorsteuerkorrektur von 23 % (Eigenverbrauch)

- 1'748

Total Vorsteuerabzug 2027 inkl. Vorsteuerkorrekturen

- 12'494

- 10'894