3.2.3.5 Zugekaufte, nicht in Gebrauch genommene, bewegliche Gegenstände – Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung

MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.2.3.5 · Deutsch

Beispiel 5
Die steuerpflichtige Einzelfirma Xaver Sauser betreibt Handel mit und Herstellung und Vermietung von Wohnmobilen. Ihr ist auch die Fahrschule «Open Road» angegliedert. Für die ausgenommenen Leistungen aus der Fahrschule hat die Einzelfirma Xaver Sauser nicht optiert.

Die Einzelfirma Xaver Sauser erwirbt im Dezember 2024 für ihre Fahrschule «Open Road» von der steuerpflichtigen Motorhome AG ein neues Wohnmobil von 70'000 Franken zuzüglich 8,1 % MWST. Xaver Sauser belastet diese Anschaffung mit einem Gesamtbetrag von 75'670 Franken dem Bilanzkonto «Schulfahrzeuge». Während der Wintermonate 2024/2025 steht das Wohnmobil in der Garage und wird durch die Fahrschule «Open Road» infolge des strengen Winters nicht genutzt. Ende März 2025 entschliesst sich Xaver Sauser, die nicht rentable Fahrschule «Open Road» aufzulösen und das bis anhin nicht benutzte Wohnmobil als Ausstellungsobjekt und Vorführmodell für Wohnmobil-/Campingmessen in seiner Einzelfirma zu verwenden.

Lösung
Das neue Wohnmobil wird ab April 2025 dauernd im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit (Ausstellungsobjekt und Vorführmodell an Wohnmobil-/Campingmessen) verwendet. Gemäss Artikel 32 Absatz 1 MWSTG kann die Einzelfirma Xaver Sauser das Wohnmobil mittels einer Vorsteuerkorrektur wie folgt entsteuern:

Vorsteuerkorrektur 8,1 % von CHF 75'670 (108,1 %) = CHF 5'670