3.2.3.6 Zugekaufte, in Gebrauch genommene, bewegliche Gegenstände – Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung
MWST-Info 10 · Nutzungsänderungen
Geltend · Stand ab 1. Januar 2025
ESTV · MWST-Info 10 · Ziff. 3.2.3.6 · Deutsch
Beispiel 6
Die Firma Xaver Sauser erwirbt im Oktober 2023 für die Fahrschule «Open Road» von der steuerpflichtigen Motorhome AG ein neues Wohnmobil von 70'000 Franken zuzüglich 7,7 % MWST. Xaver Sauser belastet diese Anschaffung korrekt mit einem Gesamtbetrag von 75'390 Franken dem Bilanzkonto «Schulfahrzeuge». Ende Mai 2025 entschliesst sich Xaver Sauser, die nicht rentable Fahrschule «Open Road» aufzulösen und das bis anhin für Schulungszwecke benutzte Wohnmobil als Ausstellungsobjekt und Vorführmodell für Wohnmobil-/Campingmessen in seiner Einzelfirma zu verwenden.
Lösung
Das in Gebrauch genommene Wohnmobil wird ab 1. Juni 2025 dauernd im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit verwendet. Gemäss Artikel 32 Absätze 1 und 2 MWSTG kann die Einzelfirma Xaver Sauser die Vorsteuer auf dem Wohnmobil anteilsmässig, d. h. auf dem Zeitwert per 1. Juni 2025, wie folgt geltend machen:
Basis Vorsteuerabzug | Vorsteuer | |||
Bezugswert des Wohnmobils inklusive 7,7 % MWST | CHF | 75'390 | CHF | 5'390 |
Abschreibungen für die Jahre 2023 (= Jahr der Ingebrauchnahme) bis 2024 (= letztes, abgelaufenes Jahr): 2 Jahre à 20 % = 40 % von CHF 5'390 | CHF | - 2'156 | ||
Vorsteuerkorrektur Einlageentsteuerung per 1. Juni 2025 | CHF | 3'234 | ||