10.1 Exporte bzw. Leistungen im Ausland

MWST-Info 12 · Saldosteuersätze

Geltend · Stand ab 1. Januar 2025

ESTV · MWST-Info 12 · Ziff. 10.1 · Deutsch

Leistungen, deren Ort sich nach Artikel 7 oder 8 MWSTG im Inland befinden, die gemäss Artikel 23 MWSTG von der Steuer befreit sind, sind unter Ziffer 200 der MWST-Abrechnung zu deklarieren und können unter Ziffer 220 in Abzug gebracht werden.

Leistungen, deren Ort sich nach Artikel 7 oder 8 MWSTG im Ausland befinden, sind unter Ziffer 200 der MWST-Abrechnung zu deklarieren und können unter Ziffer 221 in Abzug gebracht werden. Weitere Einzelheiten zur Abrechnung und Steuerentrichtung finden sich in der Ziffer 18.1.3.

Erstmalige Praxisfestlegung infolge einer Änderung einer MWST-Bestimmung (Aufhebungen in Art. 90 MWSTV), anwendbar ab 01.01.2025 (vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).