Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
1 Einleitung
Am 27. März 2002 hat der Bundesrat das UVEK ermächtigt, eine Teilrevision der Postverordnung bei den Kantonsregierungen, den politischen Parteien und den interessierten Organisationen in die Vernehmlassung zu geben.
Hauptziele der vorgeschlagenen Revision der Postverordnung (Art. 4 und Art 11 VPG) waren:
• Verbesserte Förderung der Regional- und Lokalpresse (Auflage bis 30'000),
• Erzielen von Einsparmöglichkeiten im Umfang von mindestens 20 Mio. Fr. (Einführung
einer Maximalauflage von 300'000),
• Berücksichtigung der Anliegen der Wettbewerbskommission (Weko) zur Vermeidung
allfälliger Wettbewerbsverzerrungen,
• Kompatibilität der Revision mit den laufenden Arbeiten der Staatspolitischen Kommis-
sion des Nationalrates (SPK), Subkommission Medien und Demokratie.
Der Bundesrat hatte im Finanzplan ab 2003 eine Kürzung der Abgeltungen an die Post von mindestens 20 Mio. Fr. vorgesehen. Dies bedingt eine Anpassung der Postverordnung. Dieser Sparauftrag ist durch den Beschluss des Bundesrates, die Schuldenbremse bereits im Jahr 2003 anzuwenden, noch bekräftigt worden.
Die Vernehmlassungsfrist ist am 24. Mai 2002 abgelaufen. Eingegangen sind 208 Stellungnahmen:
• Der Kantone: 24
• Der Politischen Parteien: 8
• Der Spitzenverbände der Wirtschaft: 18
• Der kirchlichen, gemeinnützigen und weiterer Organisationen: 121
• Der Konsumentenorganisationen: 5
• Der Verlage: 30
• Der Weko und des Büros für Konsumentenfragen
2 Allgemeine Würdigung
Die Notwendigkeit einer Revision der Presseförderung wird allgemein anerkannt. Diese muss jedoch nach Meinung der Mehrheit der Vernehmlasser auf eine Gesamtkonzeption abgestützt und längerfristig ausgerichtet sein. Die Revision dürfe sich nicht auf die - ge-