Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten

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Nach Ansicht der WEKO sind Zwischenlösungen wie die vorgeschlagene Teilrevision nicht erwünscht.

• Mehrheitlich wird verlangt, zunächst den Status quo beizubehalten und die Arbeiten

der Staatspolitischen Kommission abzuwarten. Der Schweizerische Gewerbeverband wünscht die Einberufung einer Einigungskonferenz, da der Vernehmlassungsentwurf auf massive Kritik gestossen sei und es sich um einen Erlass von bedeutender politischer Tragweite handle. In eine ähnliche Richtung votierten auch die Presseverbände. Sie sind der Meinung, die Presseförderung müsse grundsätzlich überarbeitet werden. Eine derartige Revision müsse sich jedoch auf eine Gesamtkonzeption abstützen, wie sie zur Zeit von der Subkommission Medien und Demokratie der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vorbereitet werde.

3 Die Ergebnisse im Einzelnen

3.1 Haltung der Kantone

a) Allgemeine Einschätzung

Die Kantone sind fast einhellig der Ansicht, das heutige System müsse grundsätzlich revidiert werden. Insgesamt begrüssen sie deshalb das Ziel einer verbesserten und gezielteren Presseförderung. Grundsätzliche Zustimmung findet die Vorlage zur Revision der Postverordnung bei 9 Kantonen (BE, SG, BS, BL, GR, TG, SZ, NE, SH). Sie begründen ihre Zustimmung in der Regel mit der zusätzlichen Förderung der Regional- und Lokalpresse. Die Kantone VD, AG, NW, ZG und AI könnten sich einer Revision der Postverordnung zum heutigen Zeitpunkt grundsätzlich anschliessen, sofern das Kriterium Erscheinungshäufigkeit gelockert wird (mindestens monatliche Erscheinungsweise) oder die vorgesehene Obergrenze durch eine flexiblere Lösung .ersetzt wird (AG, VD). Der Kanton FR macht seine Zustimmung abhängig davon, dass die maximale Abonnentenzahl auf 200'000 festgelegt wird. Der Kanton JU kann der Vorlage nur zustimmen, sofern die zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse tatsächlich realisiert wird.

Indessen bezweifeln die Kantone AG, VS, AR, LU, ZH, GE und SO, ob die vorgeschlagenen Umsetzungsmassnahmen geeignet sind, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Zunächst seien die grundsätzlichen Fragen zu den eigentlichen Zielen der Presseförderung zu klären. Sie lehnen daher eine Revision der Postverordnung zum heutigen Zeitpunkt ab und verlangen, dass der Bund eine grundsätzliche Neugestaltung des Systems an die Hand nehme.

Auf eine Stellungnahme verzichtet haben die Kantone UR und OW.