Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten

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zwungenermassen - arbiträren Kriterien "Erscheinungshäufigkeit" und "Abonnentenzahl" beziehen. Mehrheitlich wird gefordert, es seien zunächst die Arbeiten der Subkommission Medien und Demokratie der staatspolitischen Kommission des Nationalrates zu einer Gesamtkonzeption für die Erhaltung der Medienvielfalt abzuwarten. Die Vernehmlassungsvorlage stösst daher auf überwiegende Ablehnung:

• Die Einführung einer Maximalabonnentenzahl bei 300'000 wird überwiegend negativ

beurteilt. Die Grenze sei willkürlich und es bestehe die Gefahr, dass die Post die grossen Kunden verliere, was sich auf Grund der hohen Fixkosten der Post negativ auf die verbleibenden Kunden auswirke. Selbst wenn die Post die grossen Verlage nicht verlieren würde, würden diese mit der Post Vertragstarife aushandeln, die kaum höher seien als die heutigen. Dies hätte in jedem Fall zur Folge, dass die "kleinen" Zeitungen und Zeitschriften einen grösseren Teil der Fixkosten der Post tragen müssten als heute. Dies wirke sich letztlich sowohl für den Bund in seiner Funktion als Eigner als auch für die betroffenen Zeitungen und Zeitschriften kontraproduktiv aus. Ausserdem wird auf die Gefahr aufmerksam gemacht, dass die Post unter Umständen rund 600 Arbeitsplätze abbauen müsste.

• Die zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse wird in der Stossrichtung

grundsätzlich begrüsst, doch befürchtet die Mehrheit der Vernehmlasser, dass diese den Sparanstrengungen geopfert wird. Ausserdem sollte die Umverteilung zugunsten der Regional- und Lokalpresse auf Basis des heutigen Subventionsbetrages im Umfang von 100 Mio Franken erfolgen. Regelmässig wird die Zustimmung zur Vorlage von der tatsächlichen Umsetzung der zusätzlichen Förderung der Regional- und Lokalpresse abhängig gemacht.

• Die Mehrheit der Vernehmlasser (vor allem die Verlage, gemeinnützige Organisatio-

nen, economiesuisse, rund die Hälfte der Kantone, die Post, SAB) beurteilt auch die Verschärfung des Kriteriums der Erscheinungshäufigkeit negativ. Damit würden vor allem die Fach- und Vereinsorgane erheblich geschädigt. Die Zivilgesellschaft laufe Gefahr, eine grosse Zahl von Publikationsorganen zu verlieren, die einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Meinungsvielfalt leisteten.

• Die wettbewerbspolitisch motivierten Anpassungen bei der Gewährung der Treueprä-

mie (Berücksichtigung nur noch für die ordentliche Zustellung der Post) werden dem Grundsatz nach mehrheitlich begrüsst. Die WEKO ist jedoch der Ansicht, diese Anpassung gehe nicht weit genug. Sie befürwortet einen grundsätzlichen Wechsel vom heutigen System der indirekten Presseförderung zu einer direkten Presseförderung. Erst ein derartiger Systemwechsel könne die Wettbewerbsverzerrungen verhindern.