Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten

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b) Haltung zur Kürzung der Subvention

Folgende Kantone fordern die Beibehaltung des heutigen Subventionsbetrags im Umfang von rund 100 Mio Franken: JU, VS, LU.

c) Überwiegende Ablehnung der Verschärfung des Kriteriums "Erscheinungshäufigkeit"

Abgelehnt wird die Beschränkung der verbilligten Zustellung auf wöchentlich erscheinende Presseerzeugnisse von den Kantonen ZG, LU, ZH, NW. Es wird entweder die heutige Regelung oder aber eine monatliche Erscheinungsweise als Förderkriterium vorgeschlagen, damit die Fachpresse, Kulturzeitschriften und religiöse Organe auch zukünftig von der Förderung profitieren könnten.

Der Kanton NE bedauert, dass auf Grund der Verschärfung des Kriteriums eine Vielzahl von Publikationen nicht mehr von der verbilligten Zustellung profitieren wird.

Zustimmung findet die Verschärfung des Kriteriums bei den Kantonen BE und SH.

d) Haltung zur Einführung einer maximalen Abonnentenzahl

Der Grossteil der Kantone hat sich zu diesem Kriterium nicht explizit geäussert. Die Einführung einer maximalen Abonnentenzahl für die verbilligte Zustellung wird dem Grundsatz nach von folgenden Kantonen begrüsst: FR (wünscht eine Grenze von 200'000), BE. Der Kanton Bern könnte sich im Hinblick auf weitere Einsparmöglichkeiten auch eine tiefere als die vorgeschlagene Grenze 300'000 vorstellen.

Abgelehnt wird dieser Vorschlag von den Kantonen LU, ZH. Das Kriterium wirke sich kontraproduktiv aus. Auch der Kanton SH weist auf diese Gefahr hin.

e) Zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse (bis 30'000 Abonnenten):

Die Kantone VS, JU, FR, SG, BS, SZ, NE, BE, SH begrüssen die zusätzliche Förderung der Regional- und Lokalpresse. Diese dürfe jedoch nicht der Schuldenbremse zum Opfer fallen. Verschiedene Kantone erachten die Grenze von 30'000 Abonnenten als zu schematisch oder zu tief (VS, BS, FR, SH). Sie schlagen vor, die Grenze anzuheben auf 40'000, besser auf die regionalen Begebenheiten abzustellen oder allenfalls Sockellösungen vorzusehen, wonach eine Zeitung mit einer Auflage von 5000 die höchste Ermässigung erhielte und die Preise mit zunehmender Auflagenhöhe anstiegen.

Der Kanton Graubünden verlangt ferner, dass die zusätzliche Förderung auch Zeitungen und Zeitschriften zukommen soll, die mehr als 30'000 Abonnentinnen und Abonnenten haben, die aber überwiegend im Berggebiet verteilt werden. Ausserdem sei in der Verordnung eine spezielle Förderung der rätoromanischen Presse vorzusehen.