Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten

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Durch den möglichen Wegfall der Grosskunden würden die Kosten für die Kleinen erhöht und das Defizit der Post bei den Postzeitungsdiensten höher.

Die Konsumentenzeitschriften bemängeln, dass die heutige Förderung die Grossverlage sehr stark begünstige, hingegen jene Zeitungen und Zeitschriften, die bewusst auf Inserate möglichst verzichten benachteilige. Das Kriterium der maximalen Abonnentenzahl würde billige, aber auflagenstarke Zeitschriften von der Förderung ausschliessen. Statt der Abonnentenzahl soll deshalb auf das Kriterium des Abonnements abgestellt werden. Nur wenn für Zeitungen und Zeitschriften ein Entgelt bezahlt werde, sollen diese von der verbilligten Zustellung profitieren.

e) Besondere Förderung der Regional- und Lokalpresse

Dieser Vorschlag wird grundsätzlich begrüsst. Allerdings wird bezweifelt, ob er angesichts der Schuldenbremse tatsächlich umgesetzt wird.

f) Redaktioneller Mindestanteil

Die Verlage sprechen sich mehrheitlich ebenfalls gegen eine allfällige Erhöhung des redaktionellen Anteils von heute 15% aus. Allerdings ist zu betonen, dass namentlich die Fachpresse, die kirchlichen Organisationen und Konsumentenzeitschriftverlage sich für eine Erhöhung des Anteils aussprachen. Zum Teil wird gefordert, der Anteil soll auf 50 bis 60 Prozent erhöht werden.

3.6 Haltung der Post

Die Post beantragt eine Beibehaltung des Status Quo. Eine Teilrevision der Postverordnung lehnt die Post ab, weil damit keine nachhaltige Verbesserung der heutigen Situation zu erreichen sei und zudem gravierende Auswirkungen für die Post damit einhergingen. Hingegen spricht sich die Post nicht grundsätzlich gegen einen Systemwechsel aus. D.h. eine neue pressepolitische Ordnung wäre auf Verfassungsstufe zu regeln. Allerdings müsste hierfür eine vorgängige pressepolitische Zieldiskussion geführt werden. Anschliessend wäre der Ist-Zustand unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangsfrist von 1-2 Jahren in eine mit allen Betroffenen abgestimmte Neuordnung zu überführen.

Die Post hat mögliche Kundenreaktionen und entsprechende finanzielle Auswirkungen der vorgeschlagenen Revision noch einmal prüfen lassen. Sie listet in ihrer Stellungnahme die folgenden Argumente auf:

ƒ Der Bund gilt heute die gemeinwirtschaftlichen Leistungen an die Post nicht vollum-

fänglich ab (ungedecktes Defizit 2001: 36.8 Millionen Franken).