Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten
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Die Reduktion der Subventionen macht Tariferhöhungen unumgänglich. Die Post
könne den Wegfall von Subventionen nicht verkraften, weil dadurch das bereits bestehende Defizit noch einmal massiv erhöht würde.
Es ist nach Meinung der Post zu beachten, dass überhöhte Tarife nicht möglich sind,
weil die betroffenen Verleger sehr sensibel auf Preisveränderung reagierten. Beispielsweise mit dem Aufbau eigener Zustellnetze in zustellgünstigen Gebieten, mit der Reduktion der Erscheinungshäufigkeit oder der Auflage, im Extremfall sogar mit der Einstellung des Titels.
Eine uniforme (regional nicht differenzierte Tariferhöhung) bei denjenigen Titeln, die
zukünftig nicht mehr im Vorzugstarif sind, könnte das Ergebnis der Post nur marginal verbessern. Gemäss einer von der Post in Auftrag gegebenen Untersuchung wäre die Post bei einer Tariferhöhung um rund 13 Rappen pro Exemplar (oder durchschnittlich rund 50%) für grossauflagige Pressetitel in Städten und Agglomerationen nicht mehr konkurrenzfähig. Neue Zustellorganisationen würden entstehen. Die durch die Post zugestellte Auflage würde um rund 9% abnehmen, der Erlös gar um 12%. Da rund die Hälfte der Kosten unabhängig von der Anzahl der zugestellten Titel ist, könnten nur gerade 4% der Kosten eingespart werden. Das Ergebnis der Post könnte mit diesen Tariferhöhungen im Vergleich zu heute zwar um nur rund 6 Millionen Franken verbessert werden. Allfällige Subventionskürzungen in der Grössenordnung von 20 oder 30 Millionen Franken könnten so jedoch nicht kompensiert werden.
Die Post wäre gezwungen, bei denjenigen Titeln, die zukünftig nicht mehr im Vorzug-
starif sind, eine regionale Tarifdifferenzierung einzuführen. Regionale Tarifdifferenzierung bedeutet, dass die Tarife nach Massgabe der Gesamtkosten festgelegt werden, was in dünn besiedelten Gebieten die Tarife im Vergleich zu heute um bis zu 300% steigen liesse. Das Ergebnis der Post könnte im Vergleich zu heute (vor Subvention) jedoch ebenfalls nur um rund 16 Millionen Franken verbessert werden. Allfällige Subventionskürzungen in der Grössenordnung von 20 oder 30 Millionen Franken könnten so wiederum nicht kompensiert werden.
Die Post müsste ihren Zeitungsdienst "aufsplitten" in einen subventionierten und einen nicht subventionierten Bereich. Im subventionierten Bereich rechnet die Post mit einem Fehlbetrag von rund 18 Millionen Franken, falls der Bund im Vergleich zu heute eine Subventionskürzung von 23 Millionen Franken vornehmen würde. Zur Kompensation dieses Fehlbetrages gibt es nach Ansicht der Post die folgenden Möglichkeiten:
die Subventionen werden lediglich um 5 Millionen Franken gekürzt oder
im subventionierten Bereich wird eine allgemeine Tariferhöhung in der Grössenord-
nung von 14% zugestanden.