Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2002/2: Teilrevision der Postverordnung (VPG). Vorzugspreise für die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. · 15 Seiten

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zu fördern. Dieses Ziel würde jedoch durch die vorgeschlagenen Einführung der Höchstgrenze klar verfehlt, da die "Kleinen" die hohen Fixkosten der Post weiterhin zu tragen hätten, die "Grossen" jedoch Preis aushandeln oder ein eigenes Verteilnetz aufbauen könnten.

Konsumentenorganisationen, Fachverbände und kirchliche Organisationen lehnen die Vorlage ebenfalls vollumfänglich ab. Sie erwarten die Beibehaltung der heutigen Regelung. Eine Revision dürfe erst an die Hand genommen werden, sobald die Arbeiten der Subkommission Medien und Demokratie abgeschlossen seien.

Ähnlich argumentieren auch die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und der Schweizerische Gemeindeverband. Sie lehnen die Teilrevision ab und verlangen, dass im Postzeitungsdienst auch zukünftig distanzunabhängige Tarife gelten sollen.

Die genannten Verbände schlagen mehrheitlich eine Erhöhung des redaktionellen Mindestanteils von heute 15% auf 30 bis 50% vor.

3.5 Haltung der Verlage und Presseverbände

a) Allgemeines

Die Presseförderung muss auch nach Ansicht der Verlage und Presseverbände grundsätzlich überprüft und revidiert werden. Die vorgeschlagene Teilrevision der Postverordnung wirke jedoch diesem Anliegen entgegen. Sie schaffe vollendete Tatsachen und untergrabe die Arbeiten der Subkommission Medien und Demokratie. Die vorgeschlagene Revision führe zu einem irreparablen Schaden des Gesamtsystems. Ferner würde mit der kurzfristigen Umsetzung der Revision massiv in die Planungszyklen der Verlage eingegriffen. Die Abonnementspreise könnten erst nach Verabschiedung der revidierten Verordnung und den entsprechenden Tarifänderungen der Post festgelegt werden. Hiefür würde weniger als ein halbes Jahr zur Verfügung stehen, was die seriöse Planung für die Verlage faktisch verunmögliche.

Ferner verletze die vorgesehene Revision die gesetzlichen Vorgaben. Der Bund müsse der Post das gesamte Defizit aus dem Postzeitungsdienst abdecken. Erst wenn dieses Defizit geringer ausfällt, könne der Bund auch seine Beiträge kürzen.

Die aktuelle Presseförderung basiere zudem auf dem Drittelsmodell, bei dem Verleger, Post und Bund gemeinsam ihren Beitrag zu leisten hätten. Mit der einseitigen Kürzung der Mittel verabschiede sich der Bund aus dem Drittelsmodell zulasten der Verleger. Ausserdem erklärte sich der Verband Schweizer Presse bereit, bis im Herbst einen eigenen Vorschlag zur Revision auszuarbeiten. Dieser könnte als Grundlage für eine noch einzube-