Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 101 von 169
Auswirkungen der Variante 1 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes
Verlagerungspotential • Erreichen des Ziels von 650'000 Fahrten bis ca. 2017 bei positiver Fahrten Bahnentwicklung möglich
(bei Einführung der Alpentransitbörse mit einem Plafond von 650'000 Fahrten ist die Zielerreichung gesichert)
• Stabilisierung der Fahrtenzahl nach 2017 ist abhängig von den Möglichkeiten der Einführung der Alpentransitbörse im Rahmen einer koordinierten Verkehrspolitik im Alpenbogen.
Einnahmen • im Rahmen der Versteigerung von Durchfahrtsrechten, wenn die Massnahme der Alpentransitbörse eingeführt werden kann
• (LSVA-Einnahmen)
Finanzieller Bedarf • jährlich ca. 250 - 300 Mio. Franken zur Förderung des kombinierten Verkehrs
(keine deutliche Reduktion im Zeitablauf zu erwarten, solange die Massnahme der Alpentransitbörse nicht eingeführt wird).
• jährlich insgesamt ca. 60 Mio. Franken für Terminal- und Anschlussgleisförderung (bisheriger Rahmen)
• jährlich ca. 20 Mio. Franken für die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen (bisheriger Rahmen)
Zahlungsrahmen • 2 Milliarden Franken (separater Bundesbeschluss, nur Förderung 2011 - 2017 des kombinierten Verkehrs)
sonstige finanzielle • Ausgaben für punktuelle Ausbauten der Infrastrukturkapazitäten Auswirkungen auf den Nord-Süd-Achsen (Finanzierung über den FinöV-Fonds)
Entwicklung der alpenquerenden Fahrten und der verlagerten Verkehre Mit der Umsetzung des beschriebenen Massnahmenbündels ist eine Reduktion der Zahl der alpenquerenden Fahrten im folgenden Ausmass wahrscheinlich:
Jahr Verbleibender alpenquerender Strassengüterverkehr
bei Umsetzung der zukünftigen Verlagerungspolitik
2008 - 2010 950'000 - 1'100'000
2011 - 2014 900'000 -950'000
2015 - 2016 750'000 - 950'000
2017 650'000 - 750'000*
2018ff. 650'000 - 750'000*
* Stabilisierung ab 2017 ist abhängig von der Einführung der Alpentransitbörse