Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 103 von 169

mit den Infrastrukturbetreiberinnen, den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Operateuren im begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehr zu bestimmen.

Im Rahmen der bisher mit Inbetriebnahme der NEAT geplanten Infrastrukturausbauten kann der Ausbau der Rollenden Landstrasse und das zunehmende Verkehrsvolumen des unbegleiteten kombinierten Verkehrs zu Konflikten mit dem Ziel der Aufrechterhaltung und Optimierung der Verkehrsangebote im Personenverkehr führen, da Infrastrukturengpässe entstehen. Punktuelle Ausbauten der Schieneninfrastruktur entlang der Nord-Süd-Achsen zur Erhöhung der Trassenkapazitäten können daher notwendig werden. Die Bereitstellung ausreichender Schienenkapazitäten ist daher für den Erfolg des Verlagerungsprozesses substantiell.

Finanzbedarf

Der Finanzbedarf für die mit dieser ersten Variante vorgeschlagene Ausgestaltung der zukünftigen Verlagerungspolitik ist vorwiegend durch die Fortsetzung der finanziellen Förderung des kombinierten Verkehrs bedingt. Der Kreditrahmen für Abgeltungen im kombinierten Verkehr muss in den kommenden Jahren auf dem heutigen Niveau weitergeführt werden. Mit Zunahme der geförderten verlagerten Sendungen ist ab 2011 eine Erhöhung der eingesetzten Bundesmittel auf 250 Millionen Franken und ab 2013 auf 300 Millionen Franken erforderlich. Bei stetiger Optimierung des Einsatzes der Abgeltungsmittel ergibt sich für die Jahre 2011 - 2017 ein für die Verlagerung erforderlicher Zahlungsrahmen von 2 Milliarden Franken.

Daneben müssen die Investitionsbeiträge an Terminalanlagen und die Beiträge für die Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen und das Schwerverkehrsmanagement in gleicher Höhe fortgeführt werden. Bei einer Einführung der Alpentransitbörse vor 2017 kann bereits ein schrittweiser und deutlicher Abbau der jährlich für die Förderung des Schienengüterverkehrs eingesetzten Mittel eingeleitet werden.

Im Überblick ergibt sich folgender Bedarf für einen Finanzrahmen: