Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 107 von 169

4.2.3.3.3 Anpassung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Mit allen Varianten der Vorlage zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz ist keine Anpassung der Sätze der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe vorgesehen. Eine künftige Anhebung der Abgabesätze ist aber nicht ausgeschlossen.

4.2.3.3.4 Versteigerung von Durchfahrtsrechten (Alpentransitbörse)

Auch mit der zweiten Variante zur strategischen Ausgestaltung der Massnahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Versteigerung von Durchfahrtsrechten in Form einer so genannten 'Alpentransitbörse' geschaffen. Die Alpentransitbörse ist in dieser Variante die zentrale und mit diesem Massnahmenbündel einzig wegführende Massnahme, mit der das ursprüngliche Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten erreicht werden kann, indem eine entsprechende Plafonierung vorgenommen wird.

Die internationalen Rahmenbedingungen, mögliche Detailregelungen sowie Kompenationsmassnahmen für den Binnengüterverkehr gestalten sich gleich wie in der ersten Variante. Gegenüber Variante 1 sind aber die Möglichkeiten einer geeigneten schienenseitigen Flankierung durch die Bereit- und Sicherstellung ausreichender Kapazitäten im unbegleiteten und begleiteten kombinierten Verkehr beschränkt, da die finanziellen Fördermittel für den Aufbau dieser Kapazitäten im Vorfeld der Einführung nur in deutlich beschränktem Volumen zur Verfügung stehen und bis zur voraussichtlichen Einführung einer Alpentransitbörse weitgehend abgebaut sind. Diese Flankierungsmassnahmen können daher - insofern sie Abgeltungen bedürfen - nicht über den zu beantragenden Zahlungsrahmen finanziert werden. Nur mit einem eigenwirtschaftlichen Angebot per Ausschreibung ist eine Flankierung möglich.

Abschätzung des Preises für ein Durchfahrtsrecht

Die mengenmässige Beschränkung von Durchfahrtsrechten und deren Versteigerung hat einen verteuernden Effekt für den alpenquerenden Schwerverkehr. Nach Festlegung der Menge an Durchfahrtsrechten wird der Preis im Rahmen der Versteigerung ermittelt.

Bei einer Limitierung der Zahl der Durchfahrtsrechte auf 650'000 würde zum heutigen Zeitpunkt sich voraussichtlich ein durchschnittlicher Preis in Höhe von mindestens 200 Schweizer Franken für das einzelne Durchfahrtsrecht einspielen für den Fall, dass mangels finanzieller Förderung eine gezielte Flankierung auf der Schiene nicht möglich ist. Eine Flankierung durch attraktive Schienenangebote (z.B. im Rahmen eines eigenwirtschaftlichen Rola-Angebots) würde den erwarteten Preis reduzieren, da vor allem für Transitfahrten preislich und qualitativ attraktive Alternativen zur Verfügung stehen würden.