Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 106Fedlex · Erläuternder Bericht

Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 106 von 169

Variante 2 der Güterverkehrsvorlage

Kurzfristig

• Verschärfung des Vollzugs

der sicherheitsrelevanten Vorschriften

(z.B. Arbeitsvorschriften)

• Intensivierung der Strassenverkehrskontrollen, koordiniertes Vorgehen der Kantone

• Rechtsgrundlage für Alpentransitabgabe (keine Einführung)

• Rechtsgrundlage für Ergreifen der Schutzmassnahme

Langfristig

• Vergabe von Durchfahrtsrechten (Alpentransitbörse) im Rahmen einer koordinierten Verkehrspolitik im Alpenbogen

• Mögliche Anhebung der LSVA im Rahmen einer

koordinierten Verkehrspolitik im Alpenbogen

• Schrittweise Reduktion der finanziellen Förderung des kombinierten Verkehrs bis 2017 (Zahlungsrahmen von CHF 1 Mrd.)

• Finanzielle Beiträge zur Terminalfinanzierung

im In- und Ausland

• Qualitätsmassnahmen

Im Folgenden werden die wesentlichen Akzentuierungen und Stossrichtungen der Einzelmassnahmen in dieser zweiten Variante kurz dargestellt und begründet.

4.2.3.3.1 Verschärfung der Arbeitsbedingungen und Intensivierung der Schwerverkehrs-

kontrollen

In gleicher Weise, wie zu Variante 1 beschrieben wurde, ist auch im Massnahmenpaket von Variante 2 vorgesehen, die Arbeitsbedingungen für den Strassengüterverkehr auch in dieser Variante weiter zu verschärfen: Intensive Kontrollen sind eine dauerhafte Aufgabe zur Erhöhung der Sicherheit auf den alpenquerenden Transitstrassen. Die Einführungs- und Umsetzungsphase der Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen wird abgeschlossen, indem das Netz von Kontrollzentren im ganzen Land vervollständigt wird. Mit der Inbetriebnahme der Schwerverkehrkontrollzentren ist eine weitergehende Intensivierung der Kontrollen, aber auch eine Einführung bzw. verstärkte Durchsetzung von weiteren Sanktionen möglich.

4.2.3.3.2 Alpentransitabgabe und befristete Erhöhung der Gesamttransitabgabe

Die mit dieser Variante 2 vorgeschlagene Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine Alpentransitabgabe und die als einseitige Schutzmassnahme mögliche befristete Erhöhung der Gesamttransitabgabe für den Alpentransit entspricht dem Vorschlag von Variante 1. Eine Einführung der Alpentransitabgabe ist nicht vorgesehen.