Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 120 von 169

4.2.3.7 M o n i t o r i n g d e r M a s s n a h m e n u n d P r ü f u n g z u s ä t z l i c h e r

M a s s n a h m e n

In Kontinuität zum bisherigen "Monitoring der flankierenden Massnahmen" (MFM) legt der Bundesrat den zuständigen parlamentarischen Kommissionen in der Phase bis zur Erreichung sämtlicher im Güterverkehrsverlagerungsgesetz - je nach gewählter Variante - festgelegten Zielgrössen alle zwei Jahre einen Bericht über die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs vor. Darin sind der Stand und die Entwicklung des Angebots und der Nutzung der Verkehrsinfrastrukturen, die Entwicklung der Angebote und der Nutzung der Güterverkehrsleistungen und die Reduktion der Umweltbelastungen aufzuzeigen. Die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen muss fortlaufend geprüft werden und es müssen nötigenfalls weitere Zwischenschritte festgelegt werden. Nach Erreichen der festgelegten Zielgrössen voraussichtlich im Jahr 2017 wird noch dreijährlich Bericht erstattet.

Sollte die Massnahmenprüfung und die Beurteilung der Entwicklung zeigen, dass ein Erreichen der Zielgrössen der alpenquerenden Fahrten gefährdet erscheinen oder zwischen den verschiedenen Massnahmen eine Neugewichtung vorgenommen werden muss, kann der Bund im Sinne einer rollenden Planung weitere Massnahmen prüfen und der Bundesversammlung beantragen oder soweit in seiner Kompetenz, selber einführen. Im Zusammenhang mit der Vorlage zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz wurde das gesamte für die Verlagerungspolitik einsetzbare Massnahmenspektrum eingehend geprüft. Das Potential an weiteren Handlungsmöglichkeiten ist gering und ohne bedeutende Auswirkungen auf die Verlagerung. Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, ob eine Veränderung der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Handlungsspielräume der Verlagerungspolitik und eine Korrektur der Massnahmen nötig und möglich erscheinen lässt. Zugleich sollen auch alle im Zuge der rollenden Planung erkennbaren Potentiale für Subventionsreduktionen, welche dem Verlagerungsprozess nicht entgegenstehen, sollen umgehend genutzt werden, um im Rahmen des Monitoring auch den haushaltspolitischen Anliegen das nötige Gewicht zu verleihen.