Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 119 von 169

aus aussenpolitischen, innenpolitischen und gesamtvolkswirtschaftlichen Überlegungen aufgrund zu erwartender Retorsionsmassnahmen der EU und der gravierenden Folgen für die schweizerische Volkswirtschaft von vorneherein als ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für die Einführung solcher Massnahmen nur für Transitfahrten von Grenze zu Grenze.

Kostenlose Trassennutzung für den Güterverkehr

Auch eine generelle Absenkung des Trassenpreises für den Güterverkehr auf einen Preis von Null (für den Güterverkehr kostenlose Trassennutzung) wurde geprüft. Die Trassen als wichtigster Inputfaktor des Güterverkehrs wären so kostenfrei erhältlich. In den Genuss dieser Vergünstigung käme nicht nur der kombinierte Verkehr, sondern auch der Wagenladungsverkehr. Eine Beschränkung auf alpenquerende Verkehre wäre technisch möglich.

Grundsätzlich wäre eine solche Verlagerungsstrategie jedoch mit einer gravierenden Umschichtung der Finanzflüsse im Bahnmarkt verbunden. Den Infrastrukturbetreiberinnen würden erhebliche Ertragsausfälle entstehen, die anderweitig durch Abgeltungen kompensiert werden müssten. Daneben hätte eine solche Massnahme aus verlagerungspolitischer Sicht den Charakter einer ‚Giesskannensubvention’, da Verkehre, die bereits schienengebunden sind und heute schon kostendeckend arbeiten – wie dies für den allergrössten Teil des Wagenladungsverkehr der Fall ist – in den Genuss der gleichen Vergünstigungen kommen wie Verkehre, die ein grosses Verlagerungspotential besitzen und daher förderungswürdig sind. Für den grössten Teil des kombinierten Verkehrs würde zudem diese Massnahme nicht ausreichen, da diese Verkehre heute höhere Abgeltungen erhalten, als sie auf dem schweizerischen Netz an Trassenpreisen entrichten.

Neben kostenlosen Trassen bräuchte es eine grundsätzliche Änderung der Prioritätenordnung bei Fahrplanerstellung und Betrieb zugunsten des Güterverkehrs und zulasten des Personenverkehrs. Damit würde das System des vertakteten Personenverkehrsangebots im Fern- und Regionalverkehr vollständig in Frage gestellt.

Verlängerung des Verlagerungsgesetzes

Als letzte Variante wurde geprüft, ob eine Verlängerung des bestehenden Verkehrsverlagerungsgesetzes um einige Jahre ein gangbarer Weg darstellt. Dies vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht detailliert skizziert werden kann, wie sich der Verlagerungsprozess in den kommenden Jahren im Kontext der fortschreitenden Liberalisierung und mit Inbetriebnahme des Lötschberg-Basistunnels darstellt.

Ein solches Vorgehen mit einer Verlängerung der bisherigen Gesetzesgrundlage erachtet der Bundesrat jedoch als nicht problemadäquat, da zum heutigen Zeitpunkt bereits deutlich erkennbar ist, dass das Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten deutlich verfehlt wird, wie unter Ziffer 4.2.1.4 dargestellt wird. Eine Verlängerung des Verkehrsverlagerungsgesetzes würde so keine gesetzlichen Grundlagen für neue Verlagerungsmassnahmen wie die Alpentransitbörse beinhalten und keine Perspektive für einen erfolgreichen und nachhaltigen Verlagerungsprozess bieten.