Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 25 von 169

klärung unterzeichnet, in welcher sie den Willen bekräftigen, den Güterverkehrskorridor zwischen Rotterdam und Genua mit dem Zugsteuerungssystem ETCS auszurüsten. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer Harmonisierung des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs.

Mit den Änderungen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) , vor allem mit den Rechtsvorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER CIM), werden die internationalen Bestimmungen den Erfordernissen der Marktöffnung angepasst und mit den Rechtsvorschriften der EG harmonisiert. Die Anwendung der CIM-Rechtsvorschriften ist zwingend für alle Verträge über eine entgeltliche Güterbeförderung auf der Schiene, wenn Ort der Übernahme und Ort der Ablieferung in zwei verschiedenen OTIF-Mitgliedstaaten liegen. Das neue Übereinkommen tritt nach der erfolgten Ratifizierung durch zwei Drittel der Mitgliedsstaaten am 1. Juli 2006 in Kraft. Die Schweiz hat bereits am 7. Mai 2002 ratifiziert.

3.1.11 Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Haushaltslage des Bundes ist angespannt. Im vergangenen Jahrzehnt schloss die Rechnung des Bundes mehrmals mit einem hohen Fehlbetrag ab. Ausgeglichene Bundesfinanzen sind jedoch eine wichtige Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und für die Standortattraktivität der Schweiz. Von den notwendigen Sparbemühungen des Bundes in den vergangenen Jahren war auch die Verlagerungspolitik betroffen. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 200321 wurde die Rubrik Trassenpreisverbilligungen Wagenladungsverkehr für das Jahr 2006 um 20 Mio. Franken gekürzt. Im gleichen Ausmass wurde der Zahlungsrahmen gekürzt.

Die Weiterentwicklung der Verlagerungspolitik ist im Kontext der schwierigen Finanzlage des Bundes zu betrachten. Die Festlegung der Ziele und Massnahmen der Verlagerungspolitik kann daher nicht ohne tiefgreifende Prüfung der haushalts- und finanzpolitischen Implikationen diskutiert werden. Das Preisverhältnis zwischen Strasse und Schiene kann von staatlicher Seite auf zwei Arten zugunsten der Schiene beeinflusst werden: 1.) durch die Reduktion des Preises der Schiene mittels finanzieller Fördermassnahmen, welche zu Ausgaben des Bundes führt, und 2.) durch die Erhöhung des Preises der Strasse mittels Erhöhung der Strassenbenutzungsgebühren, welche zu Einnahmen im Bundeshaushalt führen kann. Abgesehen von der unterschiedlichen Vereinbarkeit mit den internationalen Rahmenbedingungen haben diese Massnahmen so eine entgegen gesetzte Wirkung auf den Staatshaushalt: Wird über die Festlegung der Ziele und Massnahmen eine Stärkung der Fördermassnahmen angestrebt, belastet dies das Staatsbudget, während eine Erhöhung der Strassenbenutzungsgebühren den Staatshaushalt tendenziell entlastet. Aufgrund dieser

21 Vgl. BBl 2003 5615.